Ratgeber · Aktualisiert: Juni 2026

KfW-Infobrief: Was Sie jetzt wissen sollten

Post von der KfW im Briefkasten? Die staatliche Förderbank ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen zu ausgezahlten Zuschüssen an die Finanzverwaltung weiterzugeben. Für Sie bedeutet das in aller Regel genau eine Aufgabe: Ihre Steuer-ID nachreichen.

Betroffen ist jeder, der einen Zuschuss der KfW erhalten hat, zum Beispiel für eine neue Wärmepumpe oder eine Photovoltaikanlage. In dem Schreiben werden Sie gebeten, Ihre steuerliche Identifikationsnummer nachzureichen, falls diese der KfW nicht bereits vorliegt. Dieser Ratgeber erklärt, was hinter der Mitteilungspflicht steckt, welche Daten übermittelt werden und was seit 2026 an die Stelle des Infobriefs getreten ist.

übermittelt werden
4 Angaben
Höhe, Zeitpunkt und Zweck des Zuschusses sowie Ihre Steuer-ID
Empfänger der Daten
Nur das Finanzamt
Weitergabe ausschließlich an die zuständigen Finanzbehörden, nicht an Dritte
ab 2026
Meine KfW
Abfrage über die reguläre digitale Nachweiseinreichung im Kundenportal
Das Wichtigste in Kürze
Hintergrund

Warum die KfW Ihre Steuer-ID braucht: die Mitteilungspflicht

Wer einen Zuschuss aus öffentlichen Mitteln erhält, taucht damit auch in den Büchern der Finanzverwaltung auf. Die KfW ist als staatliche Förderbank verpflichtet, bestimmte Informationen zu den von ihr ausgezahlten Zuschüssen an die Finanzbehörden weiterzugeben. Damit diese Meldung eindeutig der richtigen Person zugeordnet werden kann, braucht die KfW Ihre steuerliche Identifikationsnummer. Fehlt sie in den Unterlagen zu Ihrem Förderfall, fordert die Bank sie schriftlich nach, genau das ist der Inhalt des Infobriefs.

Für Sie ändert sich dadurch nichts an der bereits bewilligten und ausgezahlten Förderung. Die Übermittlung dient der korrekten steuerlichen Einordnung von Förderungen und ist rein gesetzlich bedingt. Sie ist ausdrücklich nicht die Folge eines Fehlers in Ihrem Antrag und auch kein Versuch, einen ausgezahlten Zuschuss zurückzufordern.

Keine Panik vor dem Briefkopf Ein Schreiben der KfW wirkt auf den ersten Blick amtlich und beunruhigend. Es ist aber weder ein Fehler noch ein Rückforderungsversuch, sondern die Erfüllung einer gesetzlichen Mitteilungspflicht. Wer die Steuer-ID nachreicht, hat die Sache erledigt.
Datenübermittlung

Welche Daten die KfW an das Finanzamt weitergibt

Die Meldung ist eng begrenzt. Übermittelt werden ausschließlich die folgenden Angaben:

Was die KfW meldet und an wen
Die Übermittlung ist auf vier Angaben und einen Empfänger begrenzt.
KfW Förderbank Höhe des ausgezahlten Zuschusses Zeitpunkt der Auszahlung Zweck der Förderung Ihre Steuer-ID Finanzbehörden zuständiges Finanzamt Keine Weitergabe an Dritte · Der Datenschutz bleibt jederzeit gewahrt

Mehr Informationen verlassen das Haus nicht. Die KfW übermittelt die Daten ausschließlich an die zuständigen Finanzbehörden und nicht an Dritte. Der Datenschutz bleibt dabei jederzeit gewahrt, das ist der zweite Punkt, der in der Praxis am häufigsten nachgefragt wird.

Zeitplan

Wer den Infobrief bekommen hat und was für Auszahlungen ab 2026 gilt

Die Briefaktion lief in zwei Wellen: Zuerst wurden diejenigen angeschrieben, die im Jahr 2024 einen Zuschuss der KfW erhalten haben, anschließend diejenigen mit einer Zuschussauszahlung aus dem Jahr 2025. Beide Wellen sind inzwischen verschickt. Wenn Sie in dieser Zeit gefördert wurden und ein Schreiben erhalten, aber noch nicht reagiert haben, holen Sie das Nachreichen der Steuer-ID nach.

Zuschüsse 2024 und 2025

Abfrage per Infobrief

Die KfW hat die Empfänger schriftlich kontaktiert und um die steuerliche Identifikationsnummer gebeten. Eingereicht wird über die im Schreiben genannte Plattform.

Auszahlungen ab 2026

Abfrage im Kundenportal

Die steuerlichen Informationen werden bei der regulären digitalen Nachweiseinreichung im Kundenportal „Meine KfW“ abgefragt. Ein gesonderter Brief entfällt.

Wer seinen Zuschuss also erst in diesem Jahr bekommt, muss auf keine Extrapost warten: Die Steuer-ID ist dann Teil der ohnehin fälligen digitalen Nachweiseinreichung. Wie diese Strecke insgesamt abläuft, von der Bestätigung des Fachunternehmens bis zur Auszahlung, zeigen wir im Ratgeber zur KfW 458 Heizungsförderung.

Ihre Schritte

Was Sie jetzt tun sollten

Der Aufwand ist überschaubar. Drei Schritte genügen, damit die Sache abgeschlossen ist:

Vom Brief zur erledigten Meldung
Drei Schritte, für die Sie weder einen Steuerberater noch einen Termin brauchen.
1 Post prüfen Schreiben der KfW heraussuchen 2 Steuer-ID einreichen fristgerecht! über die im Schreiben genannte Plattform 3 Fragen klären KfW-Seite zur Mitteilungsverordnung Für Auszahlungen ab 2026 entfällt Schritt 1, die Abfrage läuft im Kundenportal „Meine KfW“
Aus der Praxis Wer mehrere Förderungen laufen hat, sortiert Bescheide und Auszahlungsbelege am besten in einem Ordner pro Maßnahme. Dann ist bei Rückfragen zu Höhe, Zeitpunkt und Zweck des Zuschusses sofort klar, um welchen Förderfall es geht.

Fragen zu Ihrer Förderung?

Wir begleiten unsere Kunden nicht nur bei Planung und Umsetzung von Förderprojekten, sondern bleiben auch nach der Installation an Ihrer Seite, von der Antragstellung bis zum Nachweis.

Einordnung

Was der Infobrief für Ihre Förderprojekte bedeutet

Die Mitteilungspflicht ändert nichts an der Attraktivität staatlicher Zuschüsse. Wer heute eine Wärmepumpe einbaut oder eine Photovoltaikanlage installieren lässt, stellt seinen Antrag wie gewohnt und rechnet die Förderung über die üblichen Wege ab. Neu ist lediglich, dass die steuerlichen Angaben sauber mit erfasst werden, bei Auszahlungen ab 2026 direkt in der digitalen Antrags- und Nachweisstrecke, ohne separaten Brief.

Einen Überblick über die Programme, die in Nordrhein-Westfalen aktuell zusammenlaufen, gibt unser Ratgeber zu den Förderungen in NRW. Bei GIEDORF unterstützen wir unsere Kunden nicht nur bei Planung und Umsetzung von Förderprojekten, wir bleiben auch nach der Installation an Ihrer Seite und informieren transparent über wichtige Entwicklungen.

FAQ

Häufige Fragen zum KfW-Infobrief

Warum bekomme ich Post von der KfW?

Die KfW ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen zu ausgezahlten Zuschüssen an die Finanzverwaltung weiterzugeben. Liegt der Förderbank Ihre steuerliche Identifikationsnummer noch nicht vor, fordert sie diese schriftlich an. Der Infobrief ist damit reine Pflichterfüllung und betrifft alle, die einen Zuschuss erhalten haben, etwa für eine Wärmepumpe oder eine Photovoltaikanlage.

Welche Daten übermittelt die KfW an das Finanzamt?

Übermittelt werden die Höhe des ausgezahlten Zuschusses, der Zeitpunkt der Auszahlung, der Zweck der Förderung und Ihre steuerliche Identifikationsnummer. Die Übermittlung dient der korrekten steuerlichen Einordnung von Förderungen und ist rein gesetzlich bedingt.

Ist der KfW-Infobrief eine Rückforderung meines Zuschusses?

Nein. Der Brief ist weder ein Fehler noch ein Rückforderungsversuch. Die KfW erfüllt damit ausschließlich ihre gesetzliche Mitteilungspflicht gegenüber den Finanzbehörden. Ihr bewilligter und ausgezahlter Zuschuss wird dadurch nicht angetastet.

Was passiert mit meinen Daten? Bleibt der Datenschutz gewahrt?

Die KfW übermittelt die Daten ausschließlich an die zuständigen Finanzbehörden und nicht an Dritte. Der Datenschutz bleibt dabei jederzeit gewahrt.

Was gilt für Zuschussauszahlungen ab 2026?

Für Zuschussauszahlungen ab 2026 erfolgt die Abfrage der steuerlichen Informationen bei der regulären digitalen Nachweiseinreichung im Kundenportal „Meine KfW“. Ein separater Infobrief entfällt damit, die Steuer-ID wird direkt in der Antrags- und Nachweisstrecke abgefragt.

Was muss ich jetzt tun?

Prüfen Sie Ihre Post auf ein offizielles Schreiben der KfW und reichen Sie Ihre steuerliche Identifikationsnummer fristgerecht über die im Schreiben genannte Plattform ein. Ihre Steuer-ID finden Sie im Einkommensteuerbescheid, auf der Lohnsteuerbescheinigung oder im Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern. Bei Fragen hilft die KfW-Seite zur Mitteilungsverordnung weiter.

Quellen und weiterführende Informationen

David Grenda, Mitinhaber von GIEDORF
Über den Autor

David Grenda

David Grenda ist Mitinhaber von GIEDORF, dem Meisterbetrieb und Full-Service-Anbieter für Wärmepumpen, Photovoltaik, Stromspeicher und Energie-Management-Systeme in NRW. Mit seiner Leidenschaft für Technologie und Nachhaltigkeit treibt er innovative Energielösungen voran, die Unabhängigkeit, Effizienz und Zukunftssicherheit verbinden. Sein Ziel: moderne Energie verständlich, zugänglich und verlässlich machen, für Menschen, die heute schon an morgen denken.