In den kommenden Wochen erhalten viele Hausbesitzer Post von der KfW – und das aus gutem Grund: Die staatliche Förderbank ist gesetzlich verpflichtet, bestimmte Informationen zu ausgezahlten Zuschüssen an die Finanzverwaltung weiterzugeben.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie im Jahr 2024 einen Zuschuss der KfW erhalten haben – zum Beispiel für Ihre neue Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage – dann wird die KfW Sie jetzt schriftlich kontaktieren. In diesem Schreiben werden Sie gebeten, Ihre steuerliche Identifikationsnummer (Steuer-ID) nachzureichen, falls diese nicht bereits vorliegt.
Warum das Ganze?
Die KfW ist verpflichtet, bestimmte Daten an die Finanzbehörden zu übermitteln – unter anderem:
- Höhe des ausgezahlten Zuschusses
- Zeitpunkt der Auszahlung
- Zweck der Förderung
- Ihre Steuer-ID
Die Übermittlung dient der korrekten steuerlichen Einordnung von Förderungen und ist rein gesetzlich bedingt – nicht etwa ein Fehler oder Rückforderungsversuch.
Datenschutz? Selbstverständlich.
Die KfW übermittelt die Daten ausschließlich an die zuständigen Finanzbehörden und nicht an Dritte. Der Datenschutz bleibt dabei jederzeit gewahrt.
Was sollten Sie tun?
- Prüfen Sie Ihre Post in den nächsten Wochen auf ein offizielles KfW-Schreiben.
- Reichen Sie Ihre Steuer-ID fristgerecht über die im Schreiben genannte Plattform ein.
- Bei Fragen hilft die KfW-Website weiter:
www.kfw.de/mitteilungsverordnung
Ausblick: im ersten Quartal des kommenden Jahres erhalten auch diejenigen Personen einen Brief, die im Jahr 2025 einen Zuschuss der KfW erhalten haben. Für Zuschussauszahlungen ab 2026 erfolgt die Abfrage der steuerlichen Informationen bei der regulären digitalen Nachweiseinreichung im Kundenportal „Meine KfW“: https://meine.kfw.de/
Bei GIEDORF unterstützen wir unsere Kunden nicht nur bei der Planung und Umsetzung von Förderprojekten – wir bleiben auch nach der Installation an Ihrer Seite und informieren transparent über wichtige Entwicklungen.
Bei Fragen zu Ihrer Förderung helfen wir Ihnen gern weiter!



