Förderungen in NRW

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Inhaltsverzeichnis
Förderungen in NRW 2026: Wärmepumpe, PV, Wallbox | GIEDORF
Aktualisiert: 22. Juli 2026

Förderungen in NRW 2026: Alle Zuschüsse für Wärmepumpe, Photovoltaik, Speicher und Wallbox

Wer in Nordrhein-Westfalen eine Wärmepumpe einbaut, eine Photovoltaikanlage installiert oder eine Wallbox plant, kann sich einen erheblichen Teil der Investition vom Staat zurückholen. Dieser Ratgeber zeigt alle Programme, die aktuellen Sätze nach der Förderreform vom 21. Juli 2026 und die richtigen Antragswege.

Die Förderlandschaft besteht 2026 aus vier Ebenen: Bundesförderung über KfW und BAFA, Landesförderung über progres.nrw, kommunale Programme einzelner Städte sowie steuerliche Vorteile. Genau diese Vielschichtigkeit macht das Thema unübersichtlich, und seit dem 21. Juli 2026 gelten für die Heizungsförderung zusätzlich neue, abgesenkte Fördersätze.

Dieser Ratgeber führt Sie durch alle relevanten Förderprogramme in NRW, mit den aktuellen Zahlen nach der Förderreform, den richtigen Antragswegen und den Fehlern, die Sie unbedingt vermeiden sollten. Als Meisterbetrieb aus Neuss begleiten wir bei GIEDORF jede Woche Fördermittelanträge in ganz Nordrhein-Westfalen und wissen daher aus der Praxis, worauf es ankommt.

Wärmepumpe
bis 80 %
Zuschuss über KfW 458, einkommensabhängig, sonst bis 70 %
Maximal je EFH
22.400 €
Höchstzuschuss beim Heizungstausch seit der Reform
Neue Sätze seit
21.07.2026
BEG-Reform: Boni sinken ab jetzt im Halbjahrestakt

Das Wichtigste in Kürze

  • Wärmepumpe: Die KfW fördert den Heizungstausch über das Programm 458 mit 30 bis 80 Prozent Zuschuss. Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen: maximal 22.400 Euro Zuschuss im Einfamilienhaus, Klimageschwindigkeitsbonus nur noch 16 Prozent, förderfähige Kosten auf 28.000 Euro gedeckelt.
  • Photovoltaik: Kein direkter Bundeszuschuss für private Dachanlagen, dafür 0 Prozent Mehrwertsteuer beim Kauf, Einkommensteuerbefreiung und eine für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung von aktuell 7,78 Cent pro Kilowattstunde (bis 10 kWp, Überschusseinspeisung). Die nächste Absenkung kommt zum 1. August 2026.
  • Stromspeicher: Ebenfalls 0 Prozent Mehrwertsteuer bei Kauf zusammen mit einer PV-Anlage, zinsgünstige Finanzierung über den KfW-Kredit 270, dazu kommunale Zuschüsse in einzelnen NRW-Städten.
  • Wallbox: Für selbstbewohnte Einfamilienhäuser gibt es aktuell keinen Zuschuss. Neu seit dem 15. April 2026 ist die Bundesförderung für Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz. Das Land NRW fördert über progres.nrw Ladepunkte an Mehrfamilienhäusern und in Unternehmen.
  • E-Auto: Die Kaufprämie ist zurück. Seit dem 1. Januar 2026 gibt es einkommensabhängig 1.500 bis 6.000 Euro, dazu jährlich rund 300 Euro über die THG-Quote.
  • progres.nrw: Die Landesprogramme laufen seit dem 17. Februar 2026 wieder, mit Schwerpunkt auf Erdwärmebohrungen, Ladeinfrastruktur und Maßnahmen an Mehrfamilienhäusern.
Überblick

Förderungen in NRW: So spielen Bund, Land und Kommune zusammen

Förderprogramme in NRW verteilen sich auf vier Ebenen, die sich in vielen Fällen kombinieren lassen:

Bund

KfW und BAFA

Heizungstausch über die KfW (Programm 458), Gebäudehülle über das BAFA, dazu zinsgünstige Kredite und seit April 2026 die neue Ladeinfrastruktur-Förderung für Mehrparteienhäuser.

Land NRW

progres.nrw

Klimaschutztechnik und Emissionsarme Mobilität, abgewickelt über die Bezirksregierung Arnsberg. Seit dem 17. Februar 2026 mit überarbeiteten Richtlinien wieder geöffnet.

Kommune & Steuer

Stadt und Finanzamt

Städtische Zuschüsse, etwa in Köln, plus steuerliche Vorteile wie der Nullsteuersatz für Photovoltaik und der Sanierungsbonus nach § 35c EStG.

Das Fundament bildet die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Den Heizungstausch fördert seit 2024 ausschließlich die KfW, Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung oder Fenster fördert das BAFA. Nordrhein-Westfalen ergänzt über die Programmfamilie progres.nrw gezielt dort, wo der Bund nicht fördert. Kommunale Programme ändern sich häufig und sind oft schnell ausgeschöpft, ein aktueller Blick auf die Seiten Ihrer Stadt lohnt sich daher immer. Und wer keinen Zuschuss beantragt, kann energetische Sanierungen alternativ über die Einkommensteuer fördern lassen.

Wichtigste Grundregel

Der Förderantrag muss vor der Auftragserteilung beziehungsweise vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Wer zuerst beauftragt und dann beantragt, geht in fast allen Programmen leer aus. Das gilt für KfW, BAFA, progres.nrw und die kommunalen Programme gleichermaßen.

Reform 2026

Neu seit 21. Juli 2026: Die reformierte Heizungsförderung

Am 10. Juli 2026 haben Bundestag und Bundesrat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) beschlossen, das das bisherige Gebäudeenergiegesetz ablöst. Parallel dazu ist am 21. Juli 2026 eine neue BEG-Förderrichtlinie in Kraft getreten, die die Fördersätze der KfW-Heizungsförderung spürbar verändert. Die wichtigsten Änderungen:

  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent und wird künftig halbjährlich weiter abgesenkt (12 Prozent ab Februar 2027, 8 Prozent ab August 2027, 4 Prozent ab Februar 2028, danach entfällt er).
  • Der Effizienzbonus von 5 Prozent für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder Erdwärme entfällt ersatzlos.
  • Der Einkommensbonus ist neu gestaffelt: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro.
  • Neu ist ein Familienzuschlag: Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, wird das anzurechnende Einkommen pauschal um 10.000 Euro reduziert.
  • Der maximale Fördersatz steigt für einkommensschwache Haushalte auf 80 Prozent, für alle übrigen bleibt er bei 70 Prozent.
  • Die förderfähigen Kosten sinken für die erste Wohneinheit von 30.000 auf 28.000 Euro.

Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt jetzt im Halbjahrestakt

16 %21.07.202612 %01.02.20278 %01.08.20274 %01.02.2028entfällt01.08.2028 Bonus in Prozent der förderfähigen Kosten, jeweils ab Antragsdatum
Jedes Halbjahr Verzögerung kostet 4 Prozentpunkte, bei 28.000 Euro förderfähigen Kosten also 1.120 Euro. Ab August 2028 gibt es den Bonus nicht mehr.

Für Sie bedeutet das: Haushalte mit geringem Einkommen und Familien profitieren von der Reform, während Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen über 50.000 Euro künftig mehrere Tausend Euro weniger Zuschuss erhalten als noch im Frühjahr. Und weil der Klimageschwindigkeitsbonus ab jetzt jedes Halbjahr weiter sinkt, kostet Abwarten bei einem geplanten Heizungstausch bares Geld.

Wärmepumpe

Förderung Wärmepumpe in NRW: KfW 458 im Detail

Die zentrale Wärmepumpen-Förderung 2026 läuft über das KfW-Programm 458, die Heizungsförderung für Privatpersonen. Gefördert wird der Austausch einer alten Heizung gegen eine klimafreundliche Anlage in bestehenden Wohngebäuden, als direkter Zuschuss ohne Rückzahlung. Der Antrag läuft nicht über das BAFA, sondern ausschließlich über das KfW-Portal „Meine KfW“. Alle Details zum Antrag finden Sie in unserem Ratgeber zur KfW 458 Heizungsförderung.

Die Förderbausteine ab 21. Juli 2026

BausteinFördersatzVoraussetzung
Grundförderung30 %Neue Heizung mit mindestens 65 % erneuerbarer Energie, offen für alle Eigentümer
Klimageschwindigkeitsbonus16 %Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Nachtspeicher- oder Gasetagenheizung bzw. einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung, nur Selbstnutzer
Einkommensbonus40 / 30 / 10 %Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 Euro, nur Selbstnutzer
FamilienzuschlagEinkommen minus 10.000 €Mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt
Maximaler Fördersatz80 % bzw. 70 %80 % bei Einkommen bis 30.000 Euro (mit Familienzuschlag bis 40.000 Euro)

So stapeln sich die Förderbausteine der KfW 458 (ab 21.07.2026)

30 % 16 % bis 40 % Grundförderung für alle Eigentümer Klimageschwindigkeitsbonus funktionstüchtige fossile Heizung, Selbstnutzer Einkommensbonus 40 / 30 / 10 % je nach Haushaltseinkommen, plus Familienzuschlag rechnerisch bis 86 % Deckel: max. 80 % = 22.400 € (EFH) Basis: förderfähige Kosten bis 28.000 € für die erste Wohneinheit
Die Bausteine sind kombinierbar, die Summe wird bei 80 Prozent (Einkommen bis 30.000 Euro bzw. 40.000 Euro mit Familienzuschlag) gedeckelt, sonst bei 70 Prozent. Quelle: BEG-Förderrichtlinie, Stand 21.07.2026.

Die förderfähigen Kosten betragen bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der maximale Zuschuss im Einfamilienhaus liegt damit bei 22.400 Euro. Im häufigsten Standardfall, also Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus ohne Einkommensbonus, erhalten Sie 46 Prozent Zuschuss und damit bis zu 12.880 Euro. Was eine Wärmepumpe insgesamt kostet, zeigt unser Ratgeber zu den Wärmepumpe Kosten.

Beispielrechnung: Heizungstausch im Einfamilienhaus

Eine Familie aus dem Rhein-Kreis Neuss ersetzt ihre funktionstüchtige, 24 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Investitionskosten: 32.000 Euro, förderfähig anerkannt werden 28.000 Euro. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen liegt bei 44.000 Euro, im Haushalt lebt ein minderjähriges Kind. Durch den Familienzuschlag sinkt das anzurechnende Einkommen rechnerisch auf 34.000 Euro, damit greift der Einkommensbonus von 30 Prozent.

Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus16 %
Einkommensbonus (mit Familienzuschlag)30 %
Zuschuss: 76 % von 28.000 €21.280 €

Von 32.000 Euro Investition bleiben nur 10.720 Euro Eigenanteil. Diesen können Sie zusätzlich über den zinsgünstigen KfW-Ergänzungskredit 358/359 mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit finanzieren.

Voraussetzungen und Stolperfallen

  • Das Gesamtsystem muss eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen.
  • Seit dem 1. Januar 2026 gelten verschärfte Lautstärke-Anforderungen: Das Außengerät einer Luft-Wasser-Wärmepumpe muss die gesetzlichen Geräuschgrenzwerte um mindestens 10 Dezibel unterschreiten. Achten Sie deshalb bei der Geräteauswahl auf förderkonforme Modelle, wir planen das bei GIEDORF von Anfang an mit ein.
  • Der Liefer- und Leistungsvertrag mit dem Fachbetrieb muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die den Vertrag an die Förderzusage knüpft.
  • Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten gestellt werden, der Vertrag mit Fördervorbehalt darf dagegen schon unterschrieben sein.
  • Nach der Zusage haben Sie 36 Monate Zeit für die Umsetzung.

Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus und in der WEG

Bei Mehrfamilienhäusern steigen die förderfähigen Kosten mit jeder Wohneinheit: 28.000 Euro für die erste, je 15.000 Euro für die zweite bis sechste und je 8.000 Euro ab der siebten Wohneinheit. Ein Sechsparteienhaus kommt so auf 103.000 Euro förderfähige Kosten. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften erhalten die Grundförderung von 30 Prozent, die persönlichen Boni sind Selbstnutzern vorbehalten. Alles Weitere lesen Sie im Ratgeber Wärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Landesförderung: progres.nrw für Erdwärme

Das Land NRW fördert über progres.nrw Klimaschutztechnik gezielt das, was der Bund nicht abdeckt, allen voran Bohrungen für Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren in Verbindung mit einer Wärmepumpe sowie intelligente Steuereinrichtungen. Seit der Wiederaufnahme am 17. Februar 2026 gelten überarbeitete Konditionen mit höheren Zuschüssen pro Bohrmeter. Die Landesförderung ist mit der KfW-Förderung grundsätzlich kumulierbar, beantragt wird sie separat bei der Bezirksregierung Arnsberg, ebenfalls zwingend vor Maßnahmenbeginn. Gerade in Teilen des Rheinlands sind die geologischen Bedingungen für Erdwärme gut, sodass sich die Kombination aus KfW-Zuschuss und Landesförderung für Sole-Wasser-Wärmepumpen doppelt lohnen kann. Wie wir Anlagen auslegen, zeigt unsere Seite zur Wärmepumpe.

Photovoltaik

Photovoltaik Förderung NRW: Steuervorteile statt Kaufprämie

Für private Aufdachanlagen gibt es 2026 weder vom Bund noch vom Land NRW einen direkten Kaufzuschuss. Trotzdem ist die Förderkulisse für Photovoltaik stark, sie funktioniert nur anders: über Steuerbefreiungen, die garantierte Einspeisevergütung und zinsgünstige Kredite.

0 Prozent Mehrwertsteuer und Einkommensteuerbefreiung

Beim Kauf einer Photovoltaikanlage bis 30 kWp gilt der Nullsteuersatz: Auf Module, Wechselrichter, Batteriespeicher und die komplette Installation fallen 0 Prozent Mehrwertsteuer an. Das senkt die Anschaffungskosten je nach Anlagengröße um mehrere Tausend Euro, ganz ohne Antrag. Zusätzlich sind die Einnahmen und der Eigenverbrauch aus Anlagen bis 30 kWp von der Einkommensteuer befreit, Sie müssen den Solarstrom also nicht in der Steuererklärung versteuern.

Einspeisevergütung 2026: Aktuelle Sätze und Degression

Für eingespeisten Solarstrom erhalten Sie eine gesetzlich garantierte Vergütung, festgeschrieben für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten folgende Sätze:

AnlagengrößeÜberschusseinspeisungVolleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40 bis 100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh
Stichtag 1. August 2026

Zum 1. August 2026 sinken die Sätze planmäßig um ein weiteres Prozent (auf voraussichtlich 7,71 bzw. 12,22 Cent bei Anlagen bis 10 kWp). Wer seine Anlage noch im Juli ans Netz bringt, sichert sich den höheren Satz für die gesamte Laufzeit von 20 Jahren.

Einspeisevergütung im Sinkflug: Anlagen bis 10 kWp, Überschusseinspeisung

8,11 ctFeb 20247,94 ctFeb 20257,78 ctFeb 20267,71 ctAug 2026(voraussichtlich) Vergütung in ct/kWh, Skala beginnt bei 7,4 ct
Der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gilt für 20 Jahre. Wer noch bis zum 31. Juli 2026 ans Netz geht, sichert sich 7,78 ct/kWh für die gesamte Laufzeit. Quelle: Bundesnetzagentur, EEG-Degression nach § 49 EEG.

Wichtiger als die Vergütung ist ohnehin der Eigenverbrauch: Jede selbst verbrauchte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom für rund 30 bis 35 Cent und ist damit etwa vier- bis fünfmal so viel wert wie die Einspeisung. Wie sich das über die Laufzeit rechnet, zeigt unser Ratgeber zur Wirtschaftlichkeit von Photovoltaik.

Perspektivisch steht ein Systemwechsel an: Das Bundeswirtschaftsministerium plant, die klassische feste Einspeisevergütung für Neuanlagen unter 25 kWp ab 2027 durch eine Direktvermarktungs-Lösung zu ersetzen. Das Gesetzgebungsverfahren läuft noch, für Bestandsanlagen gilt in jedem Fall Bestandsschutz. Auch das spricht dafür, eine geplante Anlage noch 2026 umzusetzen.

KfW-Kredit 270 und progres.nrw für Sonderfälle

Über den KfW-Kredit 270 (Erneuerbare Energien Standard) finanzieren Sie Photovoltaikanlage, Speicher und Installation zinsgünstig, beantragt über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn. Das Land NRW fördert über progres.nrw zudem gezielt anspruchsvollere Konstellationen, etwa Fassaden-Photovoltaik, Parkplatz-Überdachungen mit PV und Mieterstromprojekte sowie an Mehrfamilienhäusern die Erneuerung der Hauselektrik und Planungs- und Beratungsleistungen, die einer PV-Installation oft vorausgehen müssen.

Kommunale PV-Zuschüsse in NRW

Einzelne Städte legen eigene Programme auf. Köln bezuschusst über das Programm „Photovoltaik, klimafreundliches Wohnen“ insbesondere einkommensschwächere Haushalte mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten und fördert auch Batteriespeicher. In Düsseldorf ist das städtische Programm „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ dagegen seit Mitte Januar 2026 pausiert, neue Anträge sind dort aktuell nicht möglich. Prüfen Sie vor der Planung immer den tagesaktuellen Stand Ihrer Kommune, wir übernehmen das im Rahmen unserer Beratung für Sie mit.

Stromspeicher

Stromspeicher Förderung: Diese Wege bleiben 2026

Eine eigene Bundesprämie für Batteriespeicher gibt es nicht, und die frühere progres.nrw-Speicherförderung für Privathaushalte ist bereits 2022 ausgelaufen. Drei Hebel bleiben:

  1. Nullsteuersatz: Wird der Speicher zusammen mit einer PV-Anlage bis 30 kWp gekauft, fallen 0 Prozent Mehrwertsteuer an, auch bei Nachrüstung an einer bestehenden Anlage.
  2. KfW 270: Der Speicher ist als Teil des PV-Vorhabens zinsgünstig mitfinanzierbar.
  3. Kommunale Programme: Städte wie Köln oder Aachen bezuschussen Speicher direkt, teils mit mehreren Hundert Euro bis in den vierstelligen Bereich.

Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist ohnehin die richtige Dimensionierung, ein zu groß gewählter Speicher frisst die Fördervorteile schnell wieder auf. Wie Sie die passende Größe finden, erklärt unser Ratgeber zur Stromspeicher-Dimensionierung.

Wallbox & E-Mobilität

Wallbox Förderung NRW 2026: Neue Bundesmittel für Mehrparteienhäuser

Bei der Ladeinfrastruktur hat sich die Förderlage 2026 deutlich bewegt. Die Kurzfassung: Für die Wallbox am selbstbewohnten Einfamilienhaus gibt es aktuell keinen Zuschuss, die alten KfW-Programme 440, 441 und 442 sind ausgelaufen. Dafür fließt neues Geld in Mehrfamilienhäuser, und genau dort war die Lücke bisher am größten.

Bundesförderung „Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern“

Seit dem 15. April 2026 fördert das Bundesverkehrsministerium den Aufbau privater Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern mit insgesamt 500 Millionen Euro. Die Eckdaten:

  • Bis zu 2.000 Euro Zuschuss pro Stellplatz mit installierter Wandladestation, bis zu 1.300 Euro für die reine Vorverkabelung ohne Ladestation, für bidirektionale Ladestationen gelten höhere Sätze.
  • Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, private Vermieter, Wohnungsunternehmen und KMU, nicht jedoch selbstbewohnte Einfamilienhäuser.
  • Mindestens sechs Stellplätze pro Projekt, mindestens 20 Prozent der Stellplätze müssen vorverkabelt werden, maximal 22 kW Ladeleistung pro Ladepunkt.
  • Gefördert werden Ladestationen samt technischer Ausrüstung, Netzanschluss und notwendige Baumaßnahmen.
  • Antrag vor Auftragserteilung digital über das Förderportal des Projektträgers, Anträge sind je nach Zielgruppe bis Mitte Oktober beziehungsweise 10. November 2026 möglich und werden nach Eingangsreihenfolge bearbeitet.
Praxis-Tipp

Windhundprinzip: Die Mittel werden nach Eingangsreihenfolge vergeben. WEGs und Vermieter sollten jetzt planen und nicht erst im Herbst. Praktisch: Der Antrag kann bereits vor dem förmlichen WEG-Beschluss gestellt werden.

progres.nrw Emissionsarme Mobilität

Parallel fördert das Land über progres.nrw Emissionsarme Mobilität die Errichtung stationärer, steuerbarer Ladeinfrastruktur, inklusive Last- und Energiemanagement, Tiefbau und Montage. Das Programm läuft nach der Neukonzeption seit dem 17. Februar 2026 wieder und ist bis zum 30. Juni 2027 angesetzt. Der Fokus liegt auf Ladepunkten an Mehrfamilienhäusern, bei Vermietern und WEGs sowie in Unternehmen, etwa für Mitarbeiterparkplätze. Selbstbewohnte Einfamilienhäuser sind auch hier nicht antragsberechtigt. Beantragt wird bei der Bezirksregierung Arnsberg, zwingend vor Kauf und Installation.

Für Unternehmen in NRW ist die Kombination attraktiv: Ladepunkte für die eigene Flotte und für Mitarbeitende lassen sich über das Landesprogramm bezuschussen, während größere Wohnungsbestände zusätzlich die neue Bundesförderung nutzen können. Als Fachbetrieb übernehmen wir bei GIEDORF die technische Planung inklusive Lastmanagement und liefern die Unterlagen, die Sie für den Antrag brauchen.

E-Auto-Kaufprämie und THG-Quote 2026

  • Kaufprämie: Seit dem 1. Januar 2026 fördert der Bund den Kauf oder das Leasing von Elektroautos wieder, einkommensabhängig mit 1.500 bis 6.000 Euro. Die Basisförderung für reine E-Autos beträgt 3.000 Euro, pro Kind (bis zu zwei) kommen 500 Euro dazu. Anspruch haben Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis 80.000 Euro, mit zwei Kindern bis 90.000 Euro. Beantragt wird online über das Bundesportal, rückwirkend für Erstzulassungen ab dem 1. Januar 2026.
  • THG-Quote: Halter eines E-Autos verkaufen ihre CO2-Einsparung jährlich über Vermittler an quotenpflichtige Mineralölunternehmen. Nach der Anhebung der gesetzlichen Quote auf 12,1 Prozent liegen die Prämien 2026 wieder deutlich höher, je nach Anbieter bei rund 300 bis 380 Euro pro Jahr, für Privatpersonen steuerfrei. Der Antrag für das laufende Jahr sollte bis Ende Oktober gestellt sein.
  • Reduzierte Netzentgelte: Wer Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG anmeldet, erhält vom Netzbetreiber pauschale oder prozentuale Rabatte auf die Netzentgelte, je nach Modul sind das schnell mehr als 100 Euro pro Jahr.
Klimaanlage

Förderung Klimaanlage: Wann KfW 458 auch hier greift

Eine klassische Klimaanlage zur reinen Kühlung wird nicht gefördert. Interessant wird es, wenn die Anlage heizt: Moderne Split-Klimageräte sind technisch Luft-Luft-Wärmepumpen und können über die KfW-Heizungsförderung 458 bezuschusst werden, wenn sie die zentrale Heizfunktion des Gebäudes übernehmen und die technischen Mindestanforderungen des Programms erfüllen. Dann gelten dieselben Fördersätze wie bei jeder anderen Wärmepumpe, also 30 bis 80 Prozent. Ob Ihr Gebäude und das geplante Gerät die Kriterien erfüllen, klären wir in der Fachplanung, denn hier entscheiden Details wie Effizienznachweise und die Auslegung auf den Heizbedarf über die Förderfähigkeit. Einen Überblick über Preise gibt unser Ratgeber zu den Klimaanlage Kosten.

Energiemanagement

Energiemanagement: Förderfähig als Teil des Systems

Ein Energiemanagementsystem (EMS) verbindet Photovoltaik, Speicher, Wärmepumpe und Wallbox zu einem abgestimmten Gesamtsystem und erhöht den Eigenverbrauchsanteil spürbar. Ein eigenständiges Bundesprogramm für private EMS gibt es nicht, dafür drei relevante Förderwege:

  1. Im Rahmen des Heizungstauschs über KfW 458 sind notwendige Umfeldmaßnahmen förderfähig, dazu können Steuerungs- und Regelungstechnik der neuen Heizung gehören.
  2. progres.nrw Klimaschutztechnik fördert intelligente Steuereinrichtungen für Wärmepumpen.
  3. Über § 14a EnWG senkt die netzdienliche Steuerung von Wärmepumpe, Wallbox und Speicher dauerhaft die Netzentgelte. Seit 2025 gibt es zusätzlich ein Modul mit zeitvariablen Netzentgelten, mit dem sich Verbrauch gezielt in günstige Zeitfenster verschieben lässt, genau das ist die Aufgabe eines EMS.

Mit Flow-ee entwickeln wir bei GIEDORF derzeit ein eigenes Energiemanagementsystem, das diese Bausteine zusammenführt.

Energieberatung

Energieberatung und Sanierungsfahrplan: Der unterschätzte Förderbaustein

Wer mehr plant als nur den Heizungstausch, sollte mit einer geförderten Energieberatung für Wohngebäude (EBW) starten. Das BAFA übernimmt 50 Prozent des Beratungshonorars, maximal 650 Euro beim Ein- und Zweifamilienhaus und 850 Euro bei Gebäuden ab drei Wohneinheiten, plus 250 Euro für die Erläuterung in der WEG-Versammlung.

Ergebnis der Beratung ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP). Er bringt bei späteren Dämm- und Fenstermaßnahmen über das BAFA einen Bonus von 5 Prozentpunkten auf den Grundfördersatz von 15 Prozent und verdoppelt die förderfähige Kostengrenze von 30.000 auf 60.000 Euro je Wohneinheit. Wichtig seit der Reform vom 21. Juli 2026: Der iSFP-Bonus wird nur noch ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und nur auf den Kostenanteil oberhalb dieser Schwelle berechnet. Für kleine Einzelmaßnahmen lohnt er sich damit kaum noch, für größere Sanierungspakete bleibt er bares Geld wert. Für den reinen Heizungstausch über KfW 458 ist ein Energieberater übrigens nicht vorgeschrieben, die Fachplanung und Baubegleitung wird aber mit 50 Prozent (bis 5.000 Euro im Einfamilienhaus) zusätzlich gefördert.

Steuerbonus

Alternative Steuerbonus: § 35c EStG

Statt der Zuschussförderung können Sie energetische Maßnahmen am selbstgenutzten, mindestens zehn Jahre alten Wohngebäude steuerlich geltend machen: 20 Prozent der Kosten, verteilt über drei Jahre, bei bis zu 200.000 Euro Aufwendungen, direkt abgezogen von der Steuerschuld. Wichtig: Für dieselbe Maßnahme dürfen Sie entweder den Steuerbonus oder die BEG-Förderung nutzen, nicht beides. In den meisten Fällen ist der KfW-Zuschuss deutlich attraktiver, vor allem mit Boni. Der Steuerweg lohnt sich vor allem dann, wenn Fristen verpasst wurden oder die Fördervoraussetzungen nicht erfüllt sind.

Kombinieren

Förderungen kombinieren: Die Kumulierungsregeln

KombinationMöglich?Hinweis
Bund + Land NRWJaKfW/BAFA plus progres.nrw, solange die Förderhöchstgrenzen eingehalten werden
Bund + KommuneJaKommunale Zuschüsse meist zusätzlich möglich, immer getrennt beantragen
Land + LandNeinKumulierungsverbot innerhalb der NRW-Programme für dieselbe Maßnahme
KfW-Zuschuss + ErgänzungskreditJaProgramm 458 und Kredit 358/359 sind ausdrücklich kombinierbar
Zuschuss + Steuerbonus § 35cNeinFür dieselbe Maßnahme ausgeschlossen, Sie müssen sich entscheiden
Heizung (KfW) + Hülle (BAFA)JaGetrennte Fördertöpfe, im selben Jahr parallel nutzbar
Stolperfallen

Die fünf häufigsten Fehler beim Förderantrag

  1. Auftrag vor Antrag: Der Klassiker. Wer den Handwerker beauftragt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch, in praktisch jedem Programm.
  2. Vertrag ohne Fördervorbehalt: Fehlt die auflösende oder aufschiebende Bedingung im Vertrag, sitzen Sie bei einer Ablehnung auf den vollen Kosten.
  3. Falsche Förderstelle: Der Heizungstausch läuft über die KfW, nicht über das BAFA. Ein falsch adressierter Antrag kostet Zeit und im Zweifel den halbjährlich sinkenden Bonus.
  4. Defekte Altheizung nicht dokumentiert: Der Klimageschwindigkeitsbonus setzt eine funktionstüchtige alte Heizung voraus. Lassen Sie den Zustand vor Antragstellung dokumentieren, etwa per Wartungsprotokoll.
  5. Fristen und Stichtage ignoriert: Boni sinken halbjährlich, kommunale Töpfe sind schnell leer, die MFH-Ladeförderung läuft nur bis November 2026. Wer plant, sollte zügig beantragen.
Ihr Fachbetrieb

So unterstützt GIEDORF Sie bei allen Förderungen

Förderprogramme scheitern in der Praxis selten am Geld, sondern an Formalitäten: falsche Reihenfolge, fehlende Vertragsklauseln, nicht förderkonforme Geräte. Genau hier setzen wir an. Als zertifizierter Meisterbetrieb mit neun Regionalteams in ganz NRW begleiten wir Sie bei jedem Projekt von der ersten Beratung bis zur ausgezahlten Förderung:

  • Fördercheck in der Erstberatung: Wir prüfen für Ihr Gebäude, welche Bundes-, Landes- und Kommunalprogramme greifen und wie sie sich kombinieren lassen, mit tagesaktuellem Stand aller Richtlinien.
  • Förderkonforme Planung: Heizlastberechnung, Jahresarbeitszahl-Nachweis und die seit 2026 verschärften Lautstärke-Anforderungen fließen bei uns von Anfang an in die Geräteauswahl ein. So scheitert kein Antrag an der Technik.
  • Verträge mit Fördervorbehalt: Unsere Angebote enthalten standardmäßig die von der KfW geforderte auflösende Bedingung. Sie tragen kein Kostenrisiko, falls eine Zusage wider Erwarten ausbleibt.
  • BzA und BnD aus einer Hand: Als Fachbetrieb erstellen wir die Bestätigung zum Antrag für Ihren KfW-Antrag und nach der Installation die Bestätigung nach Durchführung samt Fachunternehmererklärung, also alle Nachweise, die die KfW für die Auszahlung verlangt.
  • Dokumentation der Altanlage: Für den Klimageschwindigkeitsbonus dokumentieren wir die Funktionstüchtigkeit Ihrer alten Heizung, bevor der Antrag rausgeht.
  • Landes- und Kommunalanträge im Blick: Ob progres.nrw für die Erdwärmebohrung oder ein städtischer Speicherzuschuss, wir liefern die technischen Unterlagen und sagen Ihnen, wann welcher Antrag gestellt werden muss.

Ob Wärmepumpe, Photovoltaik mit Speicher, Wallbox oder das komplette System mit Energiemanagement: Sie bekommen bei GIEDORF Technik und Förderweg aus einer Hand. Das spart nicht nur Nerven, sondern in vielen Projekten mehrere Tausend Euro, die sonst liegen bleiben würden.

Fördercheck für Ihr Projekt

Wir rechnen durch, welche Förderungen sich für Ihr Gebäude konkret kombinieren lassen, herstellerunabhängig und mit aktuellem Stand aller Programme. Kostenlos und unverbindlich.

Fazit

Fazit: 2026 ist ein gutes Förderjahr, aber die Uhr tickt

Trotz der Absenkung zum 21. Juli bleibt die Förderkulisse in NRW stark: Bis zu 80 Prozent Zuschuss für die Wärmepumpe, Steuerfreiheit und garantierte Vergütung für Photovoltaik, frisches Bundesgeld für Ladeinfrastruktur im Mehrfamilienhaus und wieder geöffnete Landesprogramme. Gleichzeitig sinken zentrale Boni ab jetzt im Halbjahrestakt, und mehrere Programme laufen auf feste Fristen zu. Wer ein Projekt plant, sollte es deshalb nicht auf 2027 verschieben. Ob sich der Umstieg für Sie rechnet, zeigt auch unser Ratgeber Lohnt sich eine Wärmepumpe.

FAQ

Häufige Fragen zu Förderungen in NRW

Wie hoch ist die Förderung für eine Wärmepumpe in NRW 2026?

Über das KfW-Programm 458 erhalten Sie 30 bis 80 Prozent Zuschuss auf förderfähige Kosten von bis zu 28.000 Euro im Einfamilienhaus, also maximal 22.400 Euro. Im Standardfall mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus sind es 46 Prozent, rund 12.880 Euro. Dazu kann in NRW die Landesförderung progres.nrw kommen, etwa für Erdwärmebohrungen.

Gibt es 2026 noch eine BAFA Förderung für die Wärmepumpe?

Nein. Seit Januar 2024 ist für den Heizungstausch ausschließlich die KfW zuständig (Programm 458). Das BAFA fördert weiterhin Maßnahmen an der Gebäudehülle wie Dämmung und Fenster sowie die Energieberatung.

Was hat sich am 21. Juli 2026 bei der Heizungsförderung geändert?

Mit der neuen BEG-Förderrichtlinie sank der Klimageschwindigkeitsbonus von 20 auf 16 Prozent, Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfielen, die förderfähigen Kosten wurden auf 28.000 Euro reduziert. Neu sind der gestaffelte Einkommensbonus, der Familienzuschlag und ein Förderdeckel von bis zu 80 Prozent für einkommensschwache Haushalte.

Wird Photovoltaik in NRW direkt bezuschusst?

Für private Dachanlagen gibt es keinen direkten Kaufzuschuss von Bund oder Land. Gefördert wird über 0 Prozent Mehrwertsteuer, die Einkommensteuerbefreiung, die 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung und den KfW-Kredit 270. Einzelne Städte wie Köln zahlen zusätzlich kommunale Zuschüsse.

Welche Wallbox Förderung gibt es in NRW?

Für selbstbewohnte Einfamilienhäuser aktuell keine. Mehrparteienhäuser profitieren doppelt: über die neue Bundesförderung mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz (Antrag seit 15. April 2026) und über progres.nrw Emissionsarme Mobilität für Ladepunkte an Mehrfamilienhäusern und in Unternehmen.

Kann ich KfW-Förderung und progres.nrw kombinieren?

Ja, in der Regel lassen sich Bundes- und Landesförderung kumulieren, solange die zulässigen Förderhöchstgrenzen eingehalten werden. Beide Anträge müssen getrennt und jeweils vor Maßnahmenbeginn gestellt werden. Nicht kombinierbar sind zwei NRW-Landesprogramme für dieselbe Maßnahme sowie Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG.

Wie lange gibt es die Heizungsförderung noch?

Die KfW-Heizungsförderung ist bis 2030 angelegt, wird aber schrittweise abgesenkt: Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt halbjährlich und entfällt ab August 2028 komplett, auch die förderfähige Kostenbasis sinkt ab 2027. Je früher der Antrag, desto höher der Zuschuss.

Wer hilft mir in NRW beim Förderantrag?

Den KfW-Antrag stellen Sie selbst über das Portal „Meine KfW“, die nötige Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellt Ihr Fachbetrieb. Bei GIEDORF liefern wir Ihnen als zertifizierter Meisterbetrieb die komplette technische Grundlage, von der Heizlastberechnung über förderkonforme Geräteauswahl bis zur Bestätigung nach Durchführung, und behalten dabei auch Landes- und Kommunalprogramme im Blick.

Stand: 22. Juli 2026. Alle Angaben ohne Gewähr, maßgeblich sind die jeweils gültigen Förderrichtlinien von KfW, BAFA, Land NRW und Kommunen.

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