Förderungen in NRW 2026: progres.nrw, KfW und kommunale Zuschüsse
Von progres.nrw über die KfW-Heizungsförderung bis zu städtischen Programmen: Wer in Nordrhein-Westfalen eine Wärmepumpe, Photovoltaik, einen Speicher oder eine Wallbox plant, kann sich einen erheblichen Teil der Investition fördern lassen, wenn Antrag und Reihenfolge stimmen.
Die Förderlandschaft besteht 2026 aus vier Ebenen: Bundesförderung über KfW und BAFA, Landesförderung über progres.nrw, kommunale Programme einzelner Städte sowie steuerliche Vorteile. Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die Heizungsförderung zudem reformierte Sätze. Dieser Ratgeber sortiert alle Programme, nennt die aktuellen Zahlen und zeigt die Fehler, die Sie vermeiden sollten, aus der Praxis eines Meisterbetriebs, der jede Woche Förderanträge in ganz NRW begleitet.
- Wärmepumpe: 30 bis 80 % Zuschuss über die KfW 458, seit dem 21. Juli 2026 mit 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, 28.000 € förderfähigen Kosten und maximal 22.400 € im Einfamilienhaus.
- progres.nrw: Die Landesprogramme laufen seit dem 17. Februar 2026 wieder. Schwerpunkte sind Erdwärmebohrungen, Ladeinfrastruktur und Mehrfamilienhäuser; Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg.
- Photovoltaik: Keine Kaufprämie, aber 0 % Mehrwertsteuer, Steuerbefreiung und rund 7,7 Cent Einspeisevergütung je Kilowattstunde (bis 10 kWp, für 20 Jahre garantiert).
- Speicher und Wallbox: Kein Landeszuschuss für Privathaushalte im Einfamilienhaus, dafür 0 % Mehrwertsteuer, KfW-Kredit 270, kommunale Programme und seit April 2026 bis zu 2.000 € je Stellplatz in Mehrparteienhäusern.
- Goldene Regel: Der Antrag muss immer vor der Auftragserteilung gestellt werden, bei KfW, BAFA, progres.nrw und den Kommunen gleichermaßen.
Welche Förderungen gibt es in NRW und wer zahlt was?
Förderprogramme für Energie verteilen sich in Nordrhein-Westfalen auf vier Ebenen, die sich in vielen Fällen kombinieren lassen: Der Bund fördert den Heizungstausch über die KfW und die Gebäudehülle über das BAFA, das Land ergänzt über die Programmfamilie progres.nrw gezielt dort, wo der Bund nicht fördert, einzelne Städte legen eigene Zuschüsse auf, und das Finanzamt steuert Vorteile wie den Nullsteuersatz für Photovoltaik und den Sanierungsbonus nach § 35c EStG bei. Die folgende Matrix zeigt, welche Ebene für welches Vorhaben relevant ist:
| Vorhaben | Bund | Land NRW (progres.nrw) | Kommune / Steuer |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | KfW 458: 30–80 % Zuschuss | Erdwärmebohrung, intelligente Steuerung | Alternativ § 35c EStG (20 %) |
| Photovoltaik | 0 % MwSt., Einspeisevergütung, KfW 270 | Fassaden-PV, Mieterstrom, MFH-Elektrik | z. B. Köln: bis 60 % für Haushalte mit geringem Einkommen |
| Stromspeicher | 0 % MwSt., KfW 270 | Aktuell kein Privat-Zuschuss | z. B. Köln, Aachen: direkte Zuschüsse |
| Wallbox | Mehrparteienhaus: bis 2.000 €/Stellplatz | Ladepunkte an MFH und in Unternehmen | Vereinzelt städtische Programme |
| Dämmung / Fenster | BAFA: 15 % + 5 % iSFP-Bonus | – | Alternativ § 35c EStG |
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung in NRW 2026?
Die zentrale Förderung für den Heizungstausch läuft über das Bundesprogramm KfW 458, seit der Reform vom 21. Juli 2026 mit neuen Sätzen. Selbstnutzer erhalten 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch einer funktionstüchtigen fossilen Heizung, im Standardfall also 46 Prozent. Der neu gestaffelte Einkommensbonus bringt je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen weitere 10 bis 40 Prozent, ein Familienzuschlag reduziert das anzurechnende Einkommen pauschal um 10.000 Euro pro Haushalt mit minderjährigem Kind. Gedeckelt wird bei 70 Prozent, für Haushalte mit niedrigem Einkommen bei 80 Prozent.
Die förderfähigen Kosten betragen 28.000 Euro für die erste Wohneinheit, der maximale Zuschuss im Einfamilienhaus liegt damit bei 22.400 Euro, im Standardfall bei 12.880 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern kommen 15.000 Euro je Wohneinheit zwei bis sechs und 8.000 Euro ab der siebten hinzu. Den Eigenanteil können Sie über den KfW-Ergänzungskredit 358/359 zinsgünstig finanzieren. Wie der Antrag Schritt für Schritt funktioniert, zeigt unser Ratgeber zur KfW 458 Heizungsförderung, alle Fördersätze im Detail der Ratgeber zur Wärmepumpen-Förderung 2026.
Was fördert progres.nrw 2026 konkret?
progres.nrw ist die Förderprogrammfamilie des Landes Nordrhein-Westfalen und läuft nach einer Pause seit dem 17. Februar 2026 mit überarbeiteten Richtlinien wieder. Abgewickelt werden die Anträge zentral über die Bezirksregierung Arnsberg. Das Land setzt bewusst dort an, wo die Bundesförderung Lücken lässt, mit zwei für Eigentümer und Unternehmen relevanten Bausteinen:
- Klimaschutztechnik: Zuschüsse für Bohrungen von Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren in Verbindung mit einer Wärmepumpe (je nach Bohrtiefe mehrere Tausend Euro), intelligente Steuereinrichtungen, Fassaden-Photovoltaik, Lüftungsanlagen mit hoher Wärmerückgewinnung sowie an Mehrfamilienhäusern die Erneuerung der Hauselektrik und vorbereitende Planungsleistungen.
- Emissionsarme Mobilität: Zuschüsse für stationäre, steuerbare Ladeinfrastruktur inklusive Lastmanagement, Tiefbau und Montage, gerichtet an Mehrfamilienhäuser, Vermieter, WEGs und Unternehmen, befristet bis zum 30. Juni 2027. Selbstbewohnte Einfamilienhäuser sind nicht antragsberechtigt.
- Kumulierbarkeit: Die Landesförderung lässt sich grundsätzlich mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude kombinieren, innerhalb der NRW-Programme gilt dagegen ein Kumulierungsverbot für dieselbe Maßnahme.
Gerade im Rheinland sind die geologischen Bedingungen für Erdwärme vielerorts gut. Die Kombination aus KfW-Zuschuss und progres.nrw-Bohrkostenförderung kann eine Sole-Wasser-Wärmepumpe deshalb doppelt attraktiv machen. Eine frühere Speicherförderung für Privathaushalte bietet progres.nrw dagegen seit 2022 nicht mehr, hier lohnt der Blick auf kommunale Programme.
Solarförderung NRW: Welche Zuschüsse gibt es für PV und Speicher?
Eine klassische Kaufprämie für private Dachanlagen existiert 2026 nicht, die Solarförderung in NRW funktioniert über Steuervorteile und die Einspeisevergütung, und sie ist in Summe weiterhin attraktiv. Beim Kauf einer Photovoltaikanlage bis 30 kWp gilt der Nullsteuersatz: 0 Prozent Mehrwertsteuer auf Module, Wechselrichter, Speicher und Installation. Erträge und Eigenverbrauch aus Anlagen bis 30 kWp sind zudem einkommensteuerfrei. Für eingespeisten Strom erhalten Anlagen bis 10 kWp seit August 2026 rund 7,7 Cent pro Kilowattstunde, garantiert für 20 Jahre ab Inbetriebnahme; die Sätze sinken planmäßig jedes Halbjahr um ein Prozent. Alle Details bündelt der Ratgeber zur Photovoltaik-Förderung 2026.
Für den Stromspeicher gibt es keinen Bundes- oder Landeszuschuss, aber drei Hebel: den Nullsteuersatz beim Kauf zusammen mit einer PV-Anlage (auch bei Nachrüstung), die zinsgünstige Finanzierung über den KfW-Kredit 270 und kommunale Programme. Köln bezuschusst über sein Programm für klimafreundliches Wohnen insbesondere Haushalte mit geringerem Einkommen mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten inklusive Speicher, auch Aachen fördert direkt, während das Düsseldorfer Programm seit Januar 2026 pausiert. Kommunale Töpfe ändern sich schnell und sind oft rasch ausgeschöpft; ein tagesaktueller Blick auf die Seiten Ihrer Stadt gehört deshalb vor jede Planung.
Fördercheck für Ihr Projekt in NRW
Wir prüfen kostenlos, welche Programme sich für Ihr Vorhaben kombinieren lassen, von der KfW 458 über progres.nrw bis zum Zuschuss Ihrer Stadt.
Wallbox-Förderung in NRW: Wo 2026 noch Geld fließt
Für die Wallbox am selbstbewohnten Einfamilienhaus gibt es aktuell keinen Zuschuss, die alten KfW-Programme 440 bis 442 sind ausgelaufen. Neues Geld fließt dafür in Mehrparteienhäuser: Seit dem 15. April 2026 fördert der Bund private Ladeinfrastruktur in Mehrparteienhäusern mit bis zu 2.000 Euro pro Stellplatz mit Ladestation und bis zu 1.300 Euro für die reine Vorverkabelung; antragsberechtigt sind WEGs, Vermieter, Wohnungsunternehmen und KMU, die Mittel werden nach Eingangsreihenfolge vergeben. Parallel bezuschusst progres.nrw Emissionsarme Mobilität Ladepunkte an Mehrfamilienhäusern und in Unternehmen, etwa für Mitarbeiterparkplätze. Dazu kommen die E-Auto-Kaufprämie von einkommensabhängig 1.500 bis 6.000 Euro (seit Januar 2026) und jährlich rund 300 Euro über die THG-Quote.
Dauerhaft sparen lässt sich zudem über § 14a EnWG: Wer Wallbox, Wärmepumpe oder Speicher als steuerbare Verbrauchseinrichtung anmeldet, erhält Rabatte auf die Netzentgelte, je nach Modul schnell mehr als 100 Euro pro Jahr. Die Details je Gewerk stehen in den Ratgebern PV-Förderung in NRW und Wallbox-Förderung in NRW.
Förderung beantragen: Reihenfolge, Kombinationen, Stolperfallen
Der häufigste und teuerste Fehler ist in allen Programmen derselbe: der Auftrag vor dem Antrag. Daneben sehen wir in der Praxis vier weitere Stolperfallen, die bares Geld kosten:
- Vertrag ohne Fördervorbehalt: Der Liefer- und Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage knüpft.
- Falsche Förderstelle: Der Heizungstausch läuft über die KfW, die Gebäudehülle über das BAFA, progres.nrw über die Bezirksregierung Arnsberg.
- Doppelförderung: Zuschuss und Steuerbonus nach § 35c EStG schließen sich für dieselbe Maßnahme aus, ebenso zwei NRW-Landesprogramme.
- Abwarten: Der Klimageschwindigkeitsbonus der KfW sinkt ab Februar 2027 halbjährlich um vier Prozentpunkte, jedes verlorene Halbjahr kostet bis zu 1.120 Euro.
Positiv formuliert: Bund plus Land, Bund plus Kommune und KfW-Zuschuss plus Ergänzungskredit sind ausdrücklich kombinierbar. Mit sauberer Reihenfolge und vollständigen Unterlagen ist die Förderquote planbar, wir übernehmen die komplette Antragsstrecke für unsere Kundinnen und Kunden in ganz NRW mit.
Häufige Fragen zu Förderungen in NRW
Was ist progres.nrw und was wird damit gefördert?
progres.nrw ist die Förderprogrammfamilie des Landes Nordrhein-Westfalen für Energie und Klimaschutz, abgewickelt über die Bezirksregierung Arnsberg. Seit dem Neustart am 17. Februar 2026 fördert der Baustein Klimaschutztechnik unter anderem Bohrungen für Erdwärmesonden und -kollektoren in Verbindung mit einer Wärmepumpe, intelligente Steuereinrichtungen, Fassaden-Photovoltaik, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und Maßnahmen an Mehrfamilienhäusern. Der Baustein Emissionsarme Mobilität bezuschusst Ladeinfrastruktur an Mehrfamilienhäusern und in Unternehmen.
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung in NRW 2026?
Die zentrale Förderung läuft über das Bundesprogramm KfW 458. Seit der Reform vom 21. Juli 2026 erhalten Selbstnutzer im Standardfall 46 Prozent Zuschuss aus 30 Prozent Grundförderung und 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, einkommensabhängig bis zu 70 oder 80 Prozent. Die förderfähigen Kosten sind auf 28.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt, der Höchstzuschuss im Einfamilienhaus liegt bei 22.400 Euro. Das Land NRW ergänzt über progres.nrw gezielt Erdwärmebohrungen, die mit der KfW-Förderung kumulierbar sind.
Gibt es 2026 noch eine Solarförderung in NRW?
Eine direkte Kaufprämie für private Dachanlagen gibt es weder vom Bund noch vom Land. Die Förderung läuft stattdessen über den Nullsteuersatz beim Kauf von Anlagen bis 30 kWp, die Einkommensteuerbefreiung der Erträge und die für 20 Jahre garantierte Einspeisevergütung von rund 7,7 Cent pro Kilowattstunde für Anlagen bis 10 kWp. Dazu kommen der zinsgünstige KfW-Kredit 270 und einzelne kommunale Programme, etwa in Köln. progres.nrw fördert Sonderfälle wie Fassaden-Photovoltaik und Mieterstromprojekte.
Wird ein Stromspeicher in NRW noch gefördert?
Die frühere progres.nrw-Speicherförderung für Privathaushalte ist bereits 2022 ausgelaufen, ein landesweiter Zuschuss existiert aktuell nicht. Drei Wege bleiben: der Nullsteuersatz von 0 Prozent Mehrwertsteuer beim Kauf zusammen mit einer PV-Anlage bis 30 kWp, die zinsgünstige Mitfinanzierung über den KfW-Kredit 270 und kommunale Programme einzelner Städte wie Köln oder Aachen, die Speicher teils mit mehreren Hundert Euro bis in den vierstelligen Bereich bezuschussen.
Wie beantrage ich eine progres.nrw-Förderung?
Anträge laufen digital über die Bezirksregierung Arnsberg, die progres.nrw landesweit abwickelt. Entscheidend ist die Reihenfolge: Der Antrag muss zwingend vor Auftragserteilung und Maßnahmenbeginn gestellt und bewilligt sein, sonst entfällt der Anspruch. Die Landesförderung ist mit Bundesprogrammen wie der KfW 458 grundsätzlich kumulierbar, innerhalb der NRW-Programme gilt dagegen ein Kumulierungsverbot für dieselbe Maßnahme. Als Fachbetrieb liefern wir die technischen Unterlagen für den Antrag mit.
Kann ich Förderungen von Bund, Land und Kommune kombinieren?
Ja, in vielen Fällen. KfW- oder BAFA-Förderung lässt sich mit progres.nrw und mit kommunalen Zuschüssen kombinieren, solange die Förderhöchstgrenzen eingehalten werden und jede Förderung separat vor Maßnahmenbeginn beantragt wird. Nicht kombinierbar sind zwei NRW-Landesprogramme für dieselbe Maßnahme sowie der Steuerbonus nach Paragraf 35c EStG mit einer Zuschussförderung, hier müssen Sie sich für einen Weg entscheiden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bezirksregierung Arnsberg: progres.nrw, Förderprogramme für Klimaschutz und Energiewende
- Bund: Förderdatenbank des Bundes, alle Programme im Überblick
- NRW.BANK: Förderkredite des Landes Nordrhein-Westfalen