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KFW Förderung und Wärmepumpenkredit 2024

Blaues Sparschwein

KFW Förderung und Wärmepumpenkredit 2024: Alles was Sie wissen müssen!

Im Jahr 2024 stehen große Veränderungen für Hausbesitzer und Bauherren an, denn mit den aktualisierten Richtlinien des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) treten die neuen Förderprogramme für Wärmepumpen in Kraft. Diese Programme bieten finanzielle Anreize für diejenigen, die auf eine umweltfreundlichere und energieeffiziente Heizlösung umsteigen möchten. Sie können sich auf attraktive KFW Kredite für Wärmepumpen und erhebliche Zuschüsse für Wärmepumpen freuen.

Es geht also nicht nur um eine zukunftsfähige Investition in Ihr Eigenheim, sondern ebenso um den nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz und um die Senkung der langfristigen Kosten der Energie. Informieren Sie sich über die Möglichkeiten zur Nutzung der KFW Förderung, Tilgungszuschüssen und der Wärmepumpenkredite 2024 und erfahren Sie, wie Sie von den Förderprogrammen für Wärmepumpen profitieren können.

Zusammenfassung: 10 interessante Fakten zur KFW Förderung 2024!

  1. Im Jahr 2024 sind neue Förderprogramme für Wärmepumpen in Kraft getreten, die Hausbesitzer und Bauherren unterstützen, umweltfreundliche und energieeffiziente Heizlösungen zu implementieren.
  2. Ein Zuschuss von bis zu 23.500 Euro für Wärmepumpen ist möglich.
  3. Attraktive KFW Kredite und Tilgungszuschüsse stehen zur Verfügung, um die Investition in energieeffiziente Wärmepumpen finanziell zu erleichtern.
  4. Die Grundförderung für Wärmepumpensysteme in Wohngebäuden deckt bis zu 30 Prozent der Kosten ab. 
  5. Haushalte mit geringem Einkommen profitieren von einem zusätzlichen sozialen Bonus, der die Förderung um bis zu weitere 30 Prozent erhöhen kann.
  6. Effizienzbonus-Möglichkeiten und Emissionsminderungszuschläge (5 Prozent)  bieten zusätzliche finanzielle Anreize, um den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungen attraktiver zu gestalten.
  7. Die neuen Förderbedingungen für 2024 schließen die Unterstützung für Öl- und Gasheizungen weitgehend aus und fokussieren stattdessen auf erneuerbare Energien.
  8. Trotz Verzögerungen des offiziellen Starts der Förderprogramme können Anträge für geplante Maßnahmen bereits ab dem 27.02.2024 (für selbst genutzte Einfamilienhäuser) gestellt werden.
  9. Voraussichtlich ab dem 3. Mai 2024 können Privatpersonen Anträge stellen, sofern sie Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern mit mehreren Wohneinheiten sind oder Mitglieder von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, die Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum durchführen.
  10. Ebenso voraussichtlich ab dem 6. August 2024 sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern oder selbst bewohnten und vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland sind, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.

Überblick über die KFW Förderung und Wärmepumpenkredit 2024

Im Zuge des fortschreitenden Klimawandels werden klimafreundliche Heizungssysteme immer wichtiger. Die KfW-Förderprogramme spielen dabei eine zentrale Rolle, indem sie Anreize für umweltfreundliche Technologien schaffen. Mit der Einführung des Förderprogramms für Wärmepumpen reagiert die Bundesregierung auf die Notwendigkeit, nachhaltige und energieeffiziente Heizlösungen zu fördern.

Neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab 2024

Das überarbeitete Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 01.01.2024 gilt, bringt substanzielle Änderungen für Bauherren und Eigentümer. Es erkennt Wärmepumpen als wichtigen Baustein zur Erreichung der Klimaziele an und gestaltet die Wärmepumpenförderung 2024 dementsprechend aus.

Die Förderstruktur unter dem GEG ist so ausgestaltet, dass sie eine Basisförderung für den Einsatz von Wärmepumpen bietet (30 Prozent). Diese kann durch zusätzliche Boni, wie Einkommensgrenzen (bis 30 Prozent) oder die Verwendung besonders effizienter Technologien (5 Prozent), erhöht werden, um den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung noch attraktiver zu gestalten.

Zusätzlich wird ein Klima-Beschleunigungsbonus von 20 Prozent bis 2028 (nach diesem Zeitpunkt erfolgt eine schrittweise Reduzierung bis Ende 2036). Dieser Bonus steht ausschließlich für selbstgenutzte Wohneinheiten des Eigentümers zur Verfügung. Voraussetzung ist der Austausch funktionsfähiger Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen (unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme) oder funktionsfähiger Gasheizungen oder Biomasseheizungen gegen eine Wärmepumpe, sofern die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt. Zur Beantragung des Bonus müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: Meldebescheinigung/Meldebestätigung und Grundbuchauszug.

  • 30% Grundförderung auf Kosten für Wärmepumpen
  • 5% Effizienzbonus der Heizungstechnologie (z.B. bei Einsatz von Kältemittel R290) Dieses Kältemittel verwenden fast alle Wärmepumpen, die wir im Einfamilienhaus Sektor anbieten.
  • 20% Klima-Beschleunigungsbonus beim Austausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen, Gasheizungen (bei Gasheizung nur älter 20 Jahre). Gilt nur für Selbstnutzer und nicht für Vermieter.
  • 30% Bonus basierend auf Einkommen (kleiner 40.000 € Bruttohaushaltseinkommen) im Schnitt des vorletzten und vorvorletzten Jahr vor Antragstellung. Gilt nur für Selbstnutzer und nicht für Vermieter.
  • 70% maximal kumulierbar.

Für kurzentschlossene Interessenten an der Wärmepumpenförderung sind insbesondere die Übergangsregelungen von Interesse. Sie ermöglichen es, rückwirkend für bereits Ende 2023 oder Anfang 2024 in Auftrag gegebene Maßnahmen Förderanträge zu stellen. Somit können Fördermittel auch für Projekte genutzt werden, die vor dem offiziellen Start der Förderperiode beauftragt wurden.

  • Start der Förderanträge: 27. Februar 2024
  • Ende der Übergangsphase: 31. August 2024

     

Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser werden gefördert

Eigentumstyp

Maximal Förderfähige Kosten

Förderungsanteil an den Kosten

Einfamilienhäuser

30.000 Euro

bis zu 70 Prozent

Mehrfamilienhäuser 

30.000 Euro für die 1. Wohneinheit

jeweils 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit

jeweils 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit.

bis zu 70 Prozent

 

Nichtwohngebäude (Gewerbeflächen, Logistik, Büro etc.)

Für Nichtwohngebäude wird die Grundlage für die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben nach Sanierung anhand der Nettogrundfläche festgelegt.

Die Obergrenze der förderfähigen Ausgaben im Rahmen der Heizungsförderung beträgt insgesamt 30.000 Euro für Gebäude mit einer Nettogrundfläche von bis zu 150 Quadratmetern, unabhängig von Zeitraum und Anzahl der gestellten Anträge.

Für Gebäude mit einer Nettogrundfläche größer als 150 Quadratmeter gelten folgende gestaffelte Höchstgrenzen für förderfähige Ausgaben:

  • Bis 400 Quadratmeter Nettogrundfläche: 200 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
  • Für Größen von größer als 400 bis 1000 Quadratmeter Nettogrundfläche: zusätzlich 120 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.
  • Ab einer Nettogrundfläche von größer als 1000 Quadratmetern: zusätzlich 80 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche.

Die maximale Obergrenze förderfähiger Ausgaben für sonstige energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 500 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche und Kalenderjahr, unabhängig von der Anzahl der gestellten Anträge.

Was muss ich als Wohnungseigentümergemeinschaft beachten?

Die Einführung umweltfreundlicher Heizsysteme in Mehrfamilienhäusern stellt eine besondere Herausforderung dar, da der Umstieg und die Entscheidungsprozesse innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) abgestimmt werden müssen. Ein frühzeitiger Beginn der Planung für die Installation einer förderfähigen Luft-Wasser-Wärmepumpe ist daher besonders empfehlenswert.

Generell wird der Umstieg auf erneuerbare Heizmethoden und energetische Sanierung für Mehrfamilienhäuser/WEG umfassend gefördert, einschließlich finanzieller Unterstützung für Beratungsdienstleistungen.

Die WEG kann einen gemeinsamen Antrag über den Verwalter stellen, um die Grundförderung von 30 Prozent sowie gegebenenfalls den Effizienz-Bonus 5 Prozent zu beantragen.

Darüber hinaus haben selbstnutzende Eigentümer die Möglichkeit, separat den Einkommens-Bonus 30 Prozent und den Klimageschwindigkeits-Bonus 20 Prozent zu beantragen. Auch hier gilt eine Höchstgrenze des Fördersatzes von 70 Prozent, wobei die Förderungen für die WEG und die selbstnutzenden Eigentümer kumuliert werden.

KFW Wärmepumpenkredite ab 2024

Um die Energiewende im privaten Sektor voranzutreiben und den Einsatz energieeffizienter Wärmepumpentechnologien zu fördern, bietet die KFW ab 2024 zinsvergünstigte Kredite für Wärmepumpen an. Diese Maßnahme dient der finanziellen Unterstützung für selbstnutzende Eigentümer, die durch das Modernisieren ihrer Heizsysteme zur Senkung des Energieverbrauchs und der CO₂-Emissionen beitragen möchten. Mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 90.000 Euro erhalten Sie verbilligte Zinskonditionen.

Neben den zinsgünstigen Krediten für Wärmepumpen werden natürlich die bereits genannten zusätzlichen Fördermittel bereitgestellt, welche die anfallenden Kosten für Planung, Anschaffung und Installation einer förderfähigen Luft-Wasser-Wärmepumpe teilweise decken. Dank dieser staatlichen Unterstützung können Sie als Immobilieneigentümer signifikante Schritte hin zu einer verbesserten Energieeffizienz vornehmen, die sich nicht nur positiv auf die Umwelt, sondern ebenso auf Ihre Heizkosten auswirken wird.

In der folgenden Tabelle finden Sie eine Übersicht der potenziellen Möglichkeiten für Kredite und Zuschüsse, welche Ihnen durch die Programme zur Verfügung stehen könnten. Bitte beachten Sie, dass sich Angebote und Konditionen noch ändern können, deshalb ist es empfehlenswert, sich hierzu regelmäßig zu informieren.

Förderungsart

Einkommensgrenze

Vorteil

Ziel

Kredit für Wärmepumpe

teilweise Einkommensgrenze 90.000 Euro für Zinsvergünstigung

attraktiver Kredit mit ermäßigten Kreditzinsen

Übergangsfinanzierung der Tilgungszuschüsse und Langzeitfinanzierung der Wärmepumpeninvestition

Zuschüsse für Wärmepumpen

teilweise Einkommensgrenze 40.000 Euro, breites Förderspektrum

direkte finanzielle Unterstützung

30% bis 70%

Investitionskostensenkung

 

Antragsverfahren und Zugang zu Fördermitteln

Abschließend wollen wir Sie umfassend über die Schritte des Antragsverfahrens informieren und wie Sie erfolgreich Zugang zu den Fördermitteln für Ihre Wärmepumpe erhalten. Mit dem Einblick in Übergangsregelungen und Bewilligungszeiträume sind Sie optimal auf die Antragstellung vorbereitet und können die vielfältigen Fördermöglichkeiten der KfW für die Wärmepumpe bestmöglich nutzen.

Übergangsregelungen und fristgerechte Antragstellung

Der Antragsprozess beinhaltet spezielle Übergangsregelungen, welche es erlauben, dass Sie mit den Sanierungsmaßnahmen bereits vorlegen können, bevor Sie die Anträge offiziell eingereicht haben. Es ist jedoch unabdingbar, dass Sie spätestens bis zum Stichtag am 30. November 2024 Ihren formalen Antrag nachreichen, um die Förderung für Ihre klimafreundliche Heizung sichern zu können.

Bewilligungszeiträume und erforderliche Dokumentation

Wir möchten hervorheben, dass für die Förderung durch die KfW ein Bewilligungszeitraum von bis zu 36 Monaten für die Durchführung von Heizungstausch oder Einzelmaßnahmen gilt. Das Einreichen vollständiger und korrekter Dokumentation ist für eine erfolgreiche Bewilligung Ihrer Fördermittel essentiell. Stellen Sie sicher, dass Sie alle erforderlichen Unterlagen, inklusive Nachweise über die Emissionseffizienz und die technischen Spezifikationen Ihrer Wärmepumpe, parat haben.

Fazit: Zukunftssichere Heizlösungen mit Giedorf

Die Umstellung auf eine Wärmepumpe repräsentiert nicht nur eine Investition in die Zukunftssicherheit Ihres Eigenheims, sondern leistet auch einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz. Mit den aktualisierten Richtlinien des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und den neuen KFW Förderprogrammen für 2024 eröffnen sich attraktive Möglichkeiten, die Umstellung auf umweltfreundliche und energieeffiziente Heizsysteme finanziell zu unterstützen. Diese Programme zielen darauf ab, die Einstiegshürden für den Wechsel zu einer nachhaltigeren Heizlösung zu minimieren und bieten neben Tilgungszuschüssen und Krediten auch erhebliche Zuschüsse.

Die Wärmepumpe steht exemplarisch für die Verbindung von ökologischer Verantwortung und ökonomischer Weitsicht. Durch die Nutzung erneuerbarer Energien und die signifikante Reduktion des CO₂-Ausstoßes tragen Hausbesitzer aktiv zum Klimaschutz bei, während sie gleichzeitig von geringeren Betriebskosten profitieren. Die Förderprogramme der KFW für das Jahr 2024 unterstreichen das Bestreben, den Einsatz solcher Technologien zu erleichtern und belohnen den Schritt in Richtung Energieeffizienz mit attraktiven finanziellen Anreizen.

Wir von Giedorf sind Ihr kompetenter Partner, wenn es darum geht, diese Chancen optimal zu nutzen. Von der ersten Beratung über die Planung bis hin zur Installation begleiten wir Sie bei jedem Schritt auf dem Weg zu Ihrer neuen, umweltfreundlichen Heizlösung. Unser Team steht bereit, um Sie über die neuesten Fördermöglichkeiten zu informieren und Sie bei der Antragstellung zu unterstützen. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Expertise, um den Wechsel zu einer effizienten und nachhaltigen Wärmepumpe in Ihrem Altbau oder Neubau erfolgreich zu realisieren. Giedorf ist Ihr Partner für eine grünere Zukunft und optimierte Heizkosten – kontaktieren Sie uns, um gemeinsam den ersten Schritt zu gehen.

FAQ

Ja, die KFW Förderung 2024 für Wärmepumpen steht grundsätzlich auch für denkmalgeschützte Gebäude zur Verfügung, sofern die Modernisierung den energetischen Anforderungen entspricht und denkmalrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden. Es ist wichtig, vorab eine Genehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde einzuholen und mit der KFW abzuklären, welche spezifischen Anforderungen für Ihr Projekt gelten.

Die Installation einer Wärmepumpe kann langfristig zu erheblichen Einsparungen bei den Energiekosten führen. Wärmepumpen nutzen erneuerbare Energien und arbeiten sehr effizient, was den Verbrauch an Energie und damit die Kosten im Vergleich zu traditionellen Heizsystemen deutlich reduziert. Die genauen Einsparungen einer Luft-Wasser-Wärmepumpe hängen von verschiedenen Faktoren wie dem Gebäudetyp, der individuellen Stromkosten (Wärmepumpentarife, flexible Stromtarife, Photovoltaik). Wir haben viele Referenzkunden, die ihre Heizkosten um mehr als 50% reduzieren konnten.

Ja, Eigentümer, die Modernisierungen durchführen möchten, haben die Möglichkeit, zusätzlich zu den KfW-Programmen Modernisierungskredite über regionale Banken oder spezialisierte Anbieter in Anspruch zu nehmen. Auch der KfW Kredit wird über Ihrer Hausbank beantragt.

Ja, es wird ab 2024 keine Förderung und Zuschüsse mehr für die Neuinstallation von Gas- und Ölheizungen geben, da sie als nicht zukunftsfähig angesehen werden. Der Fokus liegt auf der Förderung von nachhaltigen Heiztechnologien, wie Luft-Wasser-Wärmepumpen.

Um für die KfW-Förderung Ihrer Luft-Wasser-Wärmepumpe als Effizienzhaus qualifiziert zu sein, muss Ihr Haus bestimmte energetische Voraussetzungen erfüllen, die sich nach den KfW-Effizienzhaus-Standards richten. Diese Standards definieren, wie energieeffizient ein Gebäude sein muss, um als Effizienzhaus anerkannt zu werden. Dazu gehören unter anderem die Qualität der Gebäudehülle, die Effizienz der Heizungs- und Lüftungssysteme sowie der Einsatz erneuerbarer Energien. Vor Beginn der Sanierungs- oder Bauarbeiten ist eine Energieberatung durch einen zertifizierten Energieeffizienz-Experten erforderlich, der den aktuellen Energiestandard des Gebäudes bewertet und Empfehlungen für Verbesserungen gibt, damit das Gebäude die geforderten KfW-Effizienzkriterien erreicht und somit als Effizienzhaus anerkannt werden kann.

Giedorf
David Grenda

David Grenda ist nicht nur Mitinhaber der Firma Giedorf, einem führenden Unternehmen in den Bereichen Wärmepumpen, Photovoltaik Anlagen und Smart Home Technologien, sondern auch ein Visionär, der die Zukunft der Energieeffizienz und des umweltfreundlichen Wohnens aktiv mitgestaltet. Mit einem tiefen Verständnis für die Bedeutung nachhaltiger Energielösungen, treibt er die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen voran, um den Alltag der Menschen zu verbessern und gleichzeitig die Umwelt zu schützen. Durch seine Arbeit bei Giedorf verbindet David seine Leidenschaft für Technologie mit dem Ziel, energieeffiziente Lösungen zugänglich zu machen, damit jeder einen Beitrag zum Schutz unseres Planeten leisten kann.

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