Ihre neue Wärmepumpe:
Bis zu 70 % staatliche Förderung beantragen
Der Heizungstausch hin zu erneuerbaren Energien wird vom Staat massiv unterstützt. Wer jetzt in eine Wärmepumpe investiert, kann durch staatliche Zuschüsse die Investitionskosten drastisch senken. Doch die Voraussetzungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind oft komplex und bürokratisch.
Die Lösung: Als Ihr spezialisiertes Fachunternehmen aus NRW lassen wir Sie mit dem Antrag nicht allein. GIEDORF plant nicht nur die Maßnahmen und den Einbau Ihrer Anlage, sondern begleitet Sie sicher durch den kompletten Dschungel der Förderprogramme von KfW und BAFA. Wir sorgen dafür, dass Sie jeden Zuschuss erhalten, der Ihnen zusteht.
Der GIEDORF Förderungs-Rechner:
Mit so viel Zuschuss können Sie rechnen!
Jetzt Förderung berechnen und sofort kostenlosen Bericht erhalten!
Der GIEDORF-Service:
Sicher zur maximalen Förderung der Wärmepumpe
Die Antragstellung für Fördermittel ist für viele Hausbesitzer eine Hürde. Wir machen den Prozess der Heizungsförderung transparent und einfach. Unser Service umfasst:
Wir prüfen exakt, welche Kosten für Ihre Wärmepumpe und die notwendigen Umfeldmaßnahmen (z.B. Entsorgung des alten Heizsystem) als förderfähige Kosten angesetzt werden können.
Wir garantieren, dass die geplante Anlage alle technischen Kriterien der BEG erfüllt (z.B. Effizienzwerte, Netzdienlichkeit), damit der Förderantrag Erfolg hat.
Wir unterstützen Sie aktiv bei der Antragstellung im KfW-Portal und liefern die nötigen technischen Bestätigungen (BzA).
Wir schließen den Liefer- und Leistungsvertrag mit der gesetzlich geforderten „aufschiebenden Bedingung“, damit Ihr Zuschuss für das Wohngebäude nicht gefährdet wird.
Die KfW-Förderung im Detail:
So setzt sich Ihr Zuschuss zusammen
Für Einzelmaßnahmen wie den Heizungstausch im Wohngebäude (Bestand) ist die KfW zuständig (Programm 458). Die Förderung ist modular aufgebaut und kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.
Die Grundförderung
Für den Austausch einer fossilen Heizung gegen eine Wärmepumpe erhalten alle Eigentümer eine Grundförderung von 30 Prozent. Dies gilt für selbstnutzende Eigentümer sowie Vermieter und ist die Basis-Förderung für jedes Gebäude.
Der Klimageschwindigkeits-Bonus
Dieser Zuschuss belohnt Schnelligkeit beim Heizungstausch. Sie erhalten zusätzliche 20 Prozent, wenn Sie Ihre funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen. Bei einer Gaszentralheizung muss die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegen.
Der Einkommens-Bonus
Dieser Bonus entlastet Haushalte mit geringerem Einkommen beim Einbau neuer Energien. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro erhalten für ihre Wohneinheit weitere 30 Prozent auf die Investitionskosten.
Der Effizienz-Bonus
Für besonders effiziente Wärmepumpen gibt es extra Geld. Nutzt die Anlage als Wärmequelle Erdreich oder Wasser oder setzt sie ein natürliches Kältemittel ein, erhöht sich der Zuschuss um 5 Prozent.
Grenzen der Wärmepumpen-Förderung
Die Boni sind summierbar, aber bei 70 Prozent gedeckelt. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt.
- Maximaler Zuschuss: 21.000 Euro für die erste Wohneinheit.
- Mehrfamilienhäuser: Für jede weitere Wohneinheit im Gebäude erhöhen sich die förderfähigen Kosten (um 15.000 € bzw. 8.000 €).
Förderung von Wärmepumpen in 2026:
Das müssen Sie wissen
Wer seinen Heizungstausch plant, sollte den Blick nach vorne richten. Ab dem 1. Januar 2026 treten bei der Bundesförderung (BEG EM) verschärfte Anforderungen in Kraft, die Sie kennen sollten.
Strengere Lärmschutzvorgaben
Ab 2026 werden Luft-Wasser-Wärmepumpen nur noch gefördert, wenn die Geräuschemissionen des Außengeräts mindestens 10 dB niedriger sind als die gesetzlichen Grenzwerte. Viele Standard-Geräte fallen dann aus der Förderung. Wir bei GIEDORF planen bereits heute mit Geräten, die diese Voraussetzungen erfüllen.
Unsicherheiten im Budget
Während die Fördermittel für den Heizungstausch aktuell gesichert sind, stehen im Bundeshaushalt für 2026 Kürzungen in anderen Bereichen zur Debatte. Wir als Experten raten daher: Stellen Sie Ihren Förderantrag so früh wie möglich, um sich die aktuellen Konditionen und Budgets zu sichern.
Natürliche
Kältemittel
„Für natürliche Kältemittel (z. B. R290) erhalten Sie weiterhin 5 % Extra-Bonus, was Ihnen hilft, die maximale Förderquote von 70 % voll auszuschöpfen. Aktuell ist dies ein reiner finanzieller Vorteil, doch ab 2028 wird diese Technik voraussichtlich zur Pflichtvoraussetzung für den Erhalt von Fördermitteln.“
Zusätzliche Leistungen &
Systemintegration
Wir denken Energie ganzheitlich und sind Ihr Partner für ein intelligentes und vernetztes Energiesystem, das Ihren Eigenverbrauch maximiert:
Stromspeicher/
Batteriespeicher:
Wallboxen für
E-Autos:
Laden Sie Ihr Elektroauto bequem und kostengünstig mit dem Strom vom eigenen Dach.
Energie-ManagementSysteme:
Intelligente Steuerungen optimieren die Energieflüsse in Ihrem Haus – für mehr Effizienz.
Fördermittel-Beratung:
Wir kennen die Förderlandschaft in NRW und unterstützen Sie aktiv bei der Beantragung Ihrer Zuschüsse.
NRW Spezial:
Landesmittel und "progres.nrw"
Als Fachbetrieb in NRW nutzen wir den Heimvorteil für Sie: Das Landesprogramm progres.nrw lässt sich oft clever mit der Bundesförderung kombinieren. Solange die Summe aller Zuschüsse 60 Prozent der Gesamtkosten nicht übersteigt, können Sie beide Fördertöpfe gleichzeitig nutzen. Das macht insbesondere technologisch hochwertige Maßnahmen wie Erdwärme plötzlich erschwinglich.
Geothermie und Wärmenetze: Bis zu 100.000 Euro Förderung möglich
Ein absolutes Highlight ist die Förderung der oberflächennahen Geothermie. Während der Bund die Wärmepumpe selbst fördert, schießt das Land NRW massiv Geld für die Bohrung zu. Im Bestandsgebäude erhalten Sie 50 Euro pro Bohrmeter (im Neubau 35 Euro). Bei einer typischen Bohrung von 150 Metern sind das schnell 7.500 Euro extra, die Ihre Investition senken.
Auch der Anschluss an ein Wärmenetz wird pauschal unterstützt (z.B. Übergabestationen). Diese Festbeträge werden ausgezahlt, solange die 60%-Grenze der Gesamtförderung nicht gesprengt wird – wir rechnen das für Sie vorab genau durch.
Die richtige Strategie: Erst planen, dann unterschreiben
Die Kombination der Mittel erfordert Disziplin bei der Reihenfolge, um keine Fördergelder zu riskieren. Für die Bundesmittel (KfW) benötigen Sie zwingend einen geschlossenen Liefer- und Leistungsvertrag mit einer „aufschiebenden Bedingung“. Für die NRW-Landesmittel gilt jedoch streng das Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns.
Der Clou: Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung gilt in NRW in der Regel nicht als schädlicher Maßnahmenbeginn. Wir bei GIEDORF kennen den exakten Ablauf: Wir erstellen den Vertrag, Sie stellen den Antrag bei der Bezirksregierung Arnsberg (progres.nrw) und bei der KfW, und erst wenn die „Erlaubnis“ da ist, wird der Auftrag scharf geschaltet.
| Maßnahme | Fördersatz / Pauschale | Bedingung |
|---|---|---|
| Erdwärmesonden (Bestand) | 50 € pro Meter | Max. 12.000 € Zuschuss (bis 400m Tiefe) |
| Erdwärmesonden (Neubau) | 35 € pro Meter | Max. 8.000 € Zuschuss |
| Wärmenetz-Anschluss | 25 % (max. 1.000-1.500 €) | Für Übergabestation & Anschlussleitung |
| Kombination mit BEG | Möglich bis 60 % | Gesamtförderquote darf 60% nicht übersteigen |
Finanzierung leicht gemacht:
Der KfW-Ergänzungskredit.
Sie müssen die Investitionskosten nicht allein stemmen. Neben dem Zuschuss bietet die KfW einen zinsvergünstigten Ergänzungskredit (Kredit 358/359) an.
Kreditsumme
Die Kreditsumme kann bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit betragen.
Zinsvorteil
Haushalte mit einem Einkommen bis 90.000 Euro profitieren von besonders niedrigen Zinsen für ihren Kredit.
Kombination
Der Ergänzungskredit ist nur in Verbindung mit einer Zuschuss-Zusage der KfW für die Wärmepumpe erhältlich.
Ihr Weg zur neuen Wärmepumpe
mit GIEDORF
Alles beginnt mit einem persönlichen Termin bei Ihnen in Düsseldorf, Neuss oder Umgebung. Wir schauen uns nicht nur Ihren alten Wärmeerzeuger an, sondern analysieren das gesamte Gebäude. Dabei prüfen wir, ob Ihr Haus „Wärmepumpen-ready“ ist oder ob kleine Anpassungen nötig sind, um effizient zu heizen. Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, welches System für Sie technisch und wirtschaftlich am sinnvollsten ist.
Basierend auf der Analyse erstellen wir ein maßgeschneidertes Heizungskonzept. Hierbei berechnen wir die exakte Heizlast, damit die Wärmepumpe weder über- noch unterdimensioniert ist. Ein entscheidender Punkt in dieser Phase: Wir planen die Anlage so, dass sie garantiert die technischen Mindestanforderungen der BEG-Förderung (z. B. Jahresarbeitszahl, Netzdienlichkeit) erfüllt. Sie erhalten ein transparentes Angebot, das alle förderfähigen Kosten klar ausweist.
Hier passieren oft die meisten Fehler – aber nicht mit uns. Sie erhalten von uns einen Liefer- und Leistungsvertrag, der eine sogenannte „aufschiebende Bedingung“ enthält. Das bedeutet: Der Vertrag wird erst wirksam, wenn Sie die Förderzusage in der Tasche haben. Mit diesem Vertrag und der von uns erstellten „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) können Sie sich risikofrei im KfW-Portal registrieren und den Zuschuss beantragen. Erst wenn das „Go“ vom Fördergeber kommt, starten wir verbindlich.
Sobald die Freigabe da ist, kommt unser Montageteam. Als Fachunternehmen kümmern wir uns um alles: Die saubere Demontage und Entsorgung Ihrer alten Anlage (inkl. Öltanks), die Installation der neuen Wärmepumpe sowie alle elektrischen und hydraulischen Anschlussarbeiten. Ein Pflichtteil für die Förderung ist der hydraulische Abgleich, den wir selbstverständlich durchführen und protokollieren. Nach der Inbetriebnahme weisen wir Sie ausführlich in die Bedienung Ihrer neuen, effizienten Heizung ein.
Nach erfolgreicher Installation lassen wir Sie mit dem Papierkram nicht allein. Damit das Geld fließt, benötigt die KfW die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD). Diese erstellen wir für Sie und bestätigen, dass die Maßnahmen exakt so umgesetzt wurden, wie beantragt. Sie laden dieses Dokument im Portal hoch, und nach kurzer Prüfung wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Verschenken Sie kein Geld an den Staat oder den Energieversorger. Kontaktieren Sie uns noch heute für Ihren Heizungstausch. Unser Team bei GIEDORF steht bereit, um Ihr Projekt unverbindlich zu prüfen und das Maximum an Fördermitteln für Ihre neue Wärmepumpe herauszuholen. Machen Sie Ihr Zuhause zukunftssicher – wir kümmern uns um den Rest.
Ihr Meisterbetrieb für Energielösungen
in NRW
Bei GIEDORF dreht sich alles um Sie. Wir sind über 70 Expertinnen und Experten für Energie, Technik und fundierte Beratung, deren Ziel es ist, Ihnen den Weg zur Nachhaltigkeit so einfach und bequem wie möglich zu machen. Wir bieten erstklassiges Know-how gepaart mit einem individuellen Service.
Keine Schnittstellen, keine Kompromisse: Planung, Installation und Pflege – alles wird intern koordiniert. Unser Team arbeitet Hand in Hand, um Ihnen die beste, sorgenfreie Lösung für Ihr Gebäude zu garantieren.
Unsere Partner
Wir sind offizieller Werkskundendienst und autorisierter Service-Partner von Bosch & Buderus in NRW.
Regionale Expertise:
Wir sind in NRW zu Hause. Wir kennen die lokalen Gegebenheiten, Vorschriften und die besten Förderprogramme für Ihre Region.
Meisterbetrieb & Qualität:
Unsere Arbeit steht für zertifiziertes Know-how und den Einsatz von hochwertiger, langlebiger Technik, auf die Sie sich verlassen können.
Alles aus einer Hand:
Sie haben einen festen Ansprechpartner, der sich um alles kümmert – von der Planung über die Installation bis zum langfristigen Service.
Persönliche & ehrliche Beratung:
Wir sehen uns als Partner auf Augenhöhe. Unser Ziel ist es, die beste Lösung für Sie zu finden, nicht nur ein Produkt zu verkaufen.
Das sagen unsere Kunden
Sehr professionelle und saubere Arbeit, schnelle Reaktion auf Anliegen. Vor knapp einem Jahr wurde bei uns eine Bosch-Wärmepumpe (10 kW) installiert – wir sind rundum zufrieden und können das Unternehmen nur weiterempfehlen.
Chahine K.
Ich möchte meine äußerst positive Erfahrung mit der Firma Giedorf teilen: Bereits bei der Beratung durch Herrn Grenda fühlte ich mich bestens aufgehoben. Seine ehrliche und professionelle Art hat mich überzeugt, und das Angebot war mit Abstand das beste, das ich erhalten habe. Kein anderer Anbieter konnte da mithalten!
Hichem D.
Jetzt läuft sie die neue Wärmepumpe und bisher ist alles hervorragend. Wie der Winter wird, wird sich zeigen. Sehr freundliche Beratung, Unterstützung bei den Förderungsbelangen sowie ein netter Service und problemloser Einbau (wow. in nur zwei Tagen) rechtfertigen die fünf Sterne. Mal sehen, wie es dann bei Wartung oder Problemen weiterläuft.
Katja E.
Bereit für Ihre Energiezukunft?
Machen Sie den ersten Schritt zu niedrigeren Heizkosten, mehr Unabhängigkeit und einer zukunftssicheren Immobilie. Unser Expertenteam steht bereit, um Ihre Fragen zu beantworten und eine Lösung zu finden, die perfekt zu Ihnen passt.
Häufig gestellte Fragen zur Förderung von Wärmepumpen.
Ja, das ist möglich und oft sinnvoll. Die KfW bietet den Ergänzungskredit (Programmnummer 358/359) an, der speziell für den Heizungstausch in Wohngebäuden konzipiert wurde. Dieser Kredit dient dazu, die Investitionskosten zu finanzieren, die nicht durch den Zuschuss gedeckt sind. Voraussetzung ist eine Zusage für die Bundesförderung (BEG EM). Besonders attraktiv: Haushalte mit einem Einkommen bis 90.000 Euro profitieren von einer Zinsverbilligung. Als Fachunternehmen unterstützen wir Sie bei der Planung, damit Antrag und Finanzierung Hand in Hand gehen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) berücksichtigt weit mehr als nur den Kaufpreis der Anlage. Zu den förderfähigen Kosten zählen auch die Installation, die Inbetriebnahme sowie alle notwendigen Umfeldmaßnahmen. Dazu gehören etwa die Entsorgung der alten Heizung, neue Heizkörper oder Flächenheizungen sowie der hydraulische Abgleich. Maximal können für die erste Wohneinheit 30.000 Euro angesetzt werden. Wir erstellen Ihnen ein detailliertes Angebot, das alle Einzelmaßnahmen für den Förderantrag transparent auflistet, um die maximalen Zuschüsse zu sichern.
Die klassische BEG-Einzelmaßnahmen-Förderung (Zuschuss bis 70%) gilt primär für den Heizungstausch im Gebäudebestand. Für den Neubau greift das Programm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN). Hier erhalten Sie zinsgünstige Kredite der KfW für den Bau besonders energieeffizienter Gebäude, die erneuerbare Energien nutzen. Die Voraussetzungen sind hier strenger und an den Effizienzhaus-Standard gekoppelt. Gerne beraten wir Sie, welche Förderprogramme für Ihr Bauvorhaben in Neuss und Umgebung optimal geeignet sind und ob Zuschüsse möglich sind.
Für den Einbau einer Wärmepumpe als Einzelmaßnahme ist die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten nicht zwingend vorgeschrieben, aber oft ratsam. Ein Fachunternehmen wie GIEDORF kann die technischen Bestätigungen (BzA) meist direkt erstellen. Planen Sie jedoch komplexere Maßnahmen am Wohngebäude oder nutzen Sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP), ist eine zertifizierte Energieberatung Pflicht. Diese wird vom BAFA separat bezuschusst. Wir klären im Erstgespräch, ob eine externe Energieberatung für Ihren Antrag notwendig ist, um die Förderung zu optimieren.
Der Zeitpunkt ist entscheidend! Die Antragstellung bei der KfW muss zwingend erfolgen, nachdem Sie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen geschlossen haben. Dieser Vertrag muss eine "aufschiebende Bedingung" enthalten – das heißt, er wird erst wirksam, wenn Sie die Zusage für den Zuschuss erhalten. Starten Sie niemals mit dem Einbau oder der Umsetzung der Maßnahmen, bevor der Antrag gestellt ist. Wir bereiten alle Unterlagen für Ihre Antragstellung fristgerecht vor, damit Ihre Förderung sicher ist.