Neue Förderregeln für Wärmepumpen ab 21. Juli 2026: GIEDORF ordnet die Anpassungen der KfW-Förderung ein
Die Bundesregierung hat am 8. Juli 2026 neue Eckpunkte für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Ab dem 21. Juli 2026 gelten damit angepasste Konditionen für die Heizungsförderung und für die Förderung energieeffizienter Sanierungen. Für die GIEDORF GmbH aus Neuss bestätigt sich damit, wie wichtig eine vorausschauende und individuelle Förderberatung gerade dann bleibt, wenn sich die Rahmenbedingungen kurzfristig ändern.
- Die neuen KfW-Konditionen gelten ab dem 21. Juli 2026, angekündigt wurden sie am 8. Juli 2026.
- Die Grundförderung bleibt bei 30 Prozent, ein neuer Familienzuschlag entlastet Haushalte mit minderjährigen Kindern.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt von 20 auf 16 Prozent, weitere Absenkungen folgen ab Februar 2027.
- Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen, ab 2027 kommt ein Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen.
- Wichtig: Mit gültiger Bestätigung zum Antrag ist die Antragstellung zu den bisherigen Konditionen noch bis zum 20. Juli 2026 möglich.
Der Klimageschwindigkeitsbonus und die förderfähigen Höchstkosten sinken ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich (jeweils zum 1. Februar und 1. August).
Umstellungsphase: Was bis zum 20. Juli noch gilt
Bereits erstellte, gültige Bestätigungen zum Antrag werden während der Umstellungsphase weiterhin akzeptiert. Wer eine solche Bestätigung besitzt, den Antrag aber noch nicht eingereicht hat, kann dies bis zum 20. Juli 2026 noch zu den bisherigen Konditionen tun. Ab dem 21. Juli 2026 können neue Bestätigungen nur noch zu den neuen Förderbedingungen erstellt werden.
Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag besitzt, sollte den Förderantrag bis zum 20. Juli 2026 einreichen, um sich die bisherigen Konditionen zu sichern. Bereits erteilte Zusagen der KfW bleiben unverändert gültig.
Grundförderung bleibt stabil, neue Familienregelung kommt hinzu
Die Grundförderung bleibt unverändert bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Neu eingeführt wird ein Familienzuschlag: Bei Haushalten mit mindestens einem minderjährigen Kind reduziert sich das für die Förderung angesetzte Haushaltseinkommen einmalig um 10.000 Euro. Dadurch erreichen mehr Familien die höheren Stufen des neu gestaffelten Einkommensbonus. Besonders bemerkenswert ist aus Sicht von GIEDORF, dass der Absenkungspfad der Förderung nun bis zum Jahr 2030 feststeht. Das schafft Planungssicherheit für Eigentümer, die ihre Modernisierung über mehrere Jahre planen.
Zu beachten ist zugleich, dass die förderfähigen Höchstkosten für die erste Wohneinheit ab dem 21. Juli 2026 bei 28.000 Euro liegen. Bei 70 Prozent Förderung ergibt sich daraus ein maximaler Zuschuss von rund 19.600 Euro pro Wohneinheit.
| Förderbaustein | Bisher | Ab 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | 30 % (ab Q1 2027: 15 % für Geräte aus Nicht-EU-Fertigung) |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 %, ab 1. Februar 2027 halbjährlich minus 4 Prozentpunkte |
| Einkommensbonus | einstufig, bis 30 % | gestaffelt: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €, plus Familienzuschlag |
| Effizienzbonus | 5 % | entfällt |
| Emissionsminderungszuschlag | ja | entfällt |
| Wertschöpfungsbonus | nicht vorhanden | neu ab Q1 2027: 15 % für in der EU gefertigte Wärmepumpen |
| Förderfähige Höchstkosten (1. WE) | 30.000 € | 28.000 €, ab 1. Februar 2027 halbjährlich minus 750 € |
Klimageschwindigkeitsbonus sinkt bereits zum Stichtag
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt zum 21. Juli 2026 von bisher 20 auf 16 Prozent der förderfähigen Kosten. Ab dem 1. Februar 2027 reduziert er sich dann halbjährlich, jeweils zum 1. Februar und 1. August, um weitere 4 Prozentpunkte. Die förderfähigen Höchstkosten bleiben zunächst stabil und sinken ab dem 1. Februar 2027 ebenfalls halbjährlich, um jeweils 750 Euro.
Der bisherige Effizienzbonus sowie der Emissionsminderungszuschlag entfallen vollständig. Ab dem ersten Quartal 2027 kommt zudem ein Wertschöpfungsbonus hinzu, der in der EU gefertigte Wärmepumpen mit 15 Prozent zusätzlich fördert, während die Grundförderung für Geräte aus Nicht-EU-Fertigung auf 15 Prozent sinkt. Alle Details veröffentlicht die KfW auf ihrer Programmseite zur Heizungsförderung (Programm 458).
Individuelle Beratung bleibt entscheidend
Bei aller Kritik am Zeitplan überwiegt für GIEDORF der Gewinn an Klarheit. Der bekannte Absenkungspfad erlaubt es Eigentümern erstmals, den optimalen Zeitpunkt für ihre Modernisierung fundiert zu planen.
Wir begrüßen die Veränderungen, weil sie Verbrauchern endlich Klarheit über die Absenkung der Förderung geben und so zu mehr Transparenz und Planungssicherheit im Markt beitragen. Gleichzeitig zeigt diese Nacht-und-Nebel-Aktion, wie stark kurzfristige politische Entscheidungen das Handwerk und eine ganze Branche treffen können. Fast zwei Wochen lang herrschte Unsicherheit, die viele Betriebe und Kunden verunsichert hat. Wir setzen weiterhin auf eine individuelle und transparente Beratung und sehen die Wärmepumpe als die Heizung der Gegenwart und Zukunft.
David GrendaGeschäftsführer, GIEDORF GmbHFördercheck vor dem 21. Juli
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Über die GIEDORF GmbH
GIEDORF ist regionaler Meisterbetrieb und Full-Service-Anbieter für Wärmepumpen, Photovoltaik, Stromspeicher, Klimaanlagen und Energie-Management-Systeme. Das Unternehmen mit Sitz in Neuss betreut Eigenheime, Gewerbeimmobilien und öffentliche Gebäude in ganz Nordrhein-Westfalen, von der Beratung über die Förderabwicklung bis zur schlüsselfertigen Installation.
Pressekontakt
GIEDORF GmbH, Am Hagelkreuz 3A, 41469 Neuss
Telefon: 02137 793 97 80
Web: giedorf.de
Weiterführende Informationen
Quellen: KfW, Pressemitteilung zur Umstellungsphase der BEG-Förderung (kfw.de/heizung); Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Reform der Gebäudeförderung, 8. Juli 2026; energiewechsel.de (BEG-Dossier). Stand: 9. Juli 2026. Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, ein Rechtsanspruch besteht nicht.



