Ratgeber · Aktualisiert: August 2026

Kommunale Wärmeplanung: Fristen und Folgen 2026

Bis Mitte 2026 mussten alle Großstädte ihren Wärmeplan vorlegen, kleinere Städte und Gemeinden folgen bis Mitte 2028: Die kommunale Wärmeplanung zeigt erstmals flächendeckend, wo künftig Wärmenetze entstehen und wo Gebäude dezentral heizen, etwa mit der Wärmepumpe. Für Eigentümer ist der Wärmeplan damit die wichtigste Orientierung für die eigene Heizungsentscheidung.

Dieser Ratgeber erklärt, was das Wärmeplanungsgesetz (WPG) regelt, welche Fristen gelten, wie ein Wärmeplan entsteht, was seit der Ablösung des GEG durch das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) rechtlich gilt und was Sie als Hausbesitzer jetzt konkret tun sollten.

Großstädte > 100.000 Einwohner
30.06.2026
Frist für den Wärmeplan, rund die Hälfte war pünktlich fertig
Alle übrigen Kommunen
30.06.2028
Frist für kleinere Städte und Gemeinden, unter 10.000 Einwohnern vereinfacht
Neue Rechtslage seit 29.07.2026
GModG
ersetzt das GEG, die 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ist gestrichen
Das Wichtigste in Kürze
Grundlagen

Was bedeutet kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung ist eine Strategie der Kommune für die klimaneutrale Wärmeversorgung ihres gesamten Gemeindegebiets: Der Wärmeplan legt fest, welche Gebiete künftig über Wärmenetze versorgt werden und wo dezentrale Lösungen wie Wärmepumpen die Wärme liefern sollen.

Grundlage ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Es verfolgt die systematische Einführung einer flächendeckenden Wärmeplanung in ganz Deutschland, denn noch heizen rund drei Viertel der Gebäude fossil mit Öl und Gas. Ziel ist eine vollständig klimaneutrale Wärmeversorgung bis 2045, aus erneuerbaren Energien und unvermeidbarer Abwärme. Fachliche Unterstützung und einen Leitfaden für die Praxis liefert das Kompetenzzentrum Kommunale Wärmewende (KWW) in Halle, die zentrale Anlaufstelle des Bundes für die kommunale Wärmewende.

Pflicht & Fristen

Ist die kommunale Wärmeplanung Pflicht und welche Gemeinden müssen sie machen?

Ja, die kommunale Wärmeplanung ist Pflicht: Das WPG verpflichtet die Länder, für alle Städte und Gemeinden Wärmepläne erstellen zu lassen. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern bis zum 30. Juni 2026, alle übrigen Kommunen bis zum 30. Juni 2028.

Die Länder übertragen diese Pflicht zur Wärmeplanung in der Regel auf die Kommunen als planungsverantwortliche Stelle. Für kleine Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern erlaubt das Gesetz ein vereinfachtes Verfahren, mehrere Gemeinden können sich zudem zu einer gemeinsamen Wärmeplanung zusammenschließen. Stand Juli 2026 zeigt sich ein gemischtes Bild: Rund die Hälfte der Großstädte hat ihren Wärmeplan fertiggestellt oder in der öffentlichen Auslegung, bei den kleineren Kommunen laufen die meisten Verfahren noch.

Wichtig zu wissen Der Wärmeplan verpflichtet Eigentümer nicht zu einer bestimmten Heizung. Seit dem GModG vom 29. Juli 2026 ist die frühere 65-Prozent-Regel für neue Heizungen gestrichen, entscheidend für den Umstieg sind jetzt Förderung, CO₂-Abgabe und die Versorgungsperspektive Ihres Gebiets.
Ablauf

Wie entsteht ein Wärmeplan? Die vier Schritte

Ein Wärmeplan entsteht in vier gesetzlich vorgegebenen Schritten: Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Zielszenario und Umsetzungsstrategie, mit Beteiligung der Öffentlichkeit und regelmäßiger Fortschreibung spätestens alle fünf Jahre.

Bürgerinnen und Bürger können sich im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung einbringen: Die Entwürfe werden öffentlich ausgelegt und kommentiert. Große lokale Wärmequellen wie Abwasserkanäle oder Flusswasser spielen in vielen Wärmeplänen eine Schlüsselrolle, welche Quellen Großwärmepumpen dafür erschließen, zeigt der Ratgeber Großwärmepumpe: Luft, Sole oder Wasser.

Folgen für Eigentümer

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für Hausbesitzer?

Für Hausbesitzer ist der Wärmeplan eine Orientierung, keine Anordnung: Er ist nicht unmittelbar rechtsverbindlich, zeigt aber, ob Ihr Gebiet voraussichtlich ein Wärmenetz bekommt oder dauerhaft dezentral, etwa mit Wärmepumpe, versorgt wird.

Wichtig ist die neue Rechtslage: Am 29. Juli 2026 hat das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) das Gebäudeenergiegesetz abgelöst. Die frühere Pflicht, neue Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben, und ihre Kopplung an die Wärmeplanung sind damit ersatzlos gestrichen. Eigentümer wählen ihre Heizung wieder frei. Bestehende Heizungen genießen ohnehin Bestandsschutz: Niemand muss eine funktionierende Anlage ausbauen, auch Reparaturen bleiben erlaubt.

Gebietstyp im WärmeplanBedeutungEmpfehlung für Eigentümer
WärmenetzgebietAuf- oder Ausbau eines Wärmenetzes ist vorgesehenKonditionen, Zeitplan und Anschlusskosten beim Netzbetreiber erfragen
Dezentrales GebietKein Netz geplant. Gebäude heizen einzelnWärmepumpe als wirtschaftlichste zukunftssichere Lösung prüfen
PrüfgebietVersorgung noch offenBei anstehendem Tausch nicht warten, die eigene Lösung ist überall zukunftssicher
Ohne Wärmeplan

Was ist, wenn keine kommunale Wärmeplanung vorliegt?

Liegt noch kein Wärmeplan vor, ändert das für Ihre Heizung nichts: Seit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom 29. Juli 2026 gibt es keine 65-Prozent-Regel mehr, deren Start am Wärmeplan hängen könnte, die Heizungswahl ist frei.

Gas- und Ölheizungen dürfen damit wieder ohne Erneuerbaren-Auflagen eingebaut werden. Wirtschaftlich bleibt das jedoch riskant: Die CO₂-Abgabe steigt Jahr für Jahr, und die Brennstoffkosten bleiben langfristig unkalkulierbar. Wer heute vor dem Heizungstausch steht, sollte deshalb nicht auf den Wärmeplan warten, sondern die Optionen durchrechnen, den ehrlichen Systemvergleich liefert der Ratgeber Wärmepumpe vs. Gasheizung.

Entscheidung

Wärmenetz oder Wärmepumpe: So treffen Sie jetzt die richtige Entscheidung

Die pragmatische Regel lautet: Steht in Ihrem Gebiet in den nächsten Jahren realistisch ein Wärmenetz bereit, kann sich Warten lohnen, in allen anderen Fällen ist die eigene Wärmepumpe die planbare, geförderte und sofort verfügbare Lösung.

Abwarten und anschließen

Anschluss an ein Wärmenetz

  • + Kein eigener Wärmeerzeuger, wenig Platzbedarf
  • + Zukunftssicher ohne eigenes Zutun
  • – Zeitplan und Preise liegen beim Netzbetreiber
  • – Netzausbau dauert oft Jahre, keine Anschlussgarantie
Sofort planbar

Eigene Wärmepumpe

  • + Unabhängig von Gas, Öl und CO₂-Abgabe
  • + Im Regelfall 46 % Förderung, sofort umsetzbar
  • + Bestandsschutz, auch wenn später ein Netz kommt
  • – Eigene Investition und Betriebsverantwortung

Ein Blick in den Wärmeplan Ihrer Kommune zeigt den Status Ihres Gebiets; die planungsverantwortliche Stelle oder das Stadtwerk geben Auskunft zu Zeitplänen. Doch Vorsicht: Ein ausgewiesenes Wärmenetzgebiet ist noch keine Anschlussgarantie. Netzausbau dauert Jahre, und die Konditionen stehen oft erst spät fest. Effizient und zukunftssicher heizen Sie dezentral schon heute: Eine Wärmepumpe ist dauerhaft zukunftssicher, und sollte später ein Wärmenetz kommen, besteht keine Pflicht, die Anlage wieder auszubauen. Auch für Vermieter und Eigentümergemeinschaften im Mehrfamilienhaus ist das der planbare Weg, wie er gelingt, zeigt der Ratgeber zur Großwärmepumpe im Mehrfamilienhaus.

Aus der Praxis Wir bei GIEDORF prüfen für unsere Kunden zuerst den Wärmeplan der Kommune und fragen den Netzbetreiber nach dem konkreten Zeitplan. Erst wenn ein Anschluss innerhalb von zwei bis drei Jahren realistisch ist, lohnt das Warten, sonst rechnet sich die eigene Wärmepumpe fast immer.
Fazit

Fazit: Der Wärmeplan gibt Orientierung, handeln müssen Sie selbst

Die kommunale Wärmeplanung bringt endlich Transparenz in die Wärmewende: Jede Kommune muss zeigen, wie ihre Wärmeversorgung bis 2045 klimaneutral wird. Für Eigentümer ist der Wärmeplan ein wertvolles Signal, aber kein Grund zum Abwarten. Die CO₂-Abgabe steigt, die Heizungswahl ist seit dem GModG wieder frei, und die Förderung für den Umstieg ist so hoch wie nie. Wer die Fakten seines Gebiets kennt, entscheidet besser und früher.

Wir bei GIEDORF kennen als Meisterbetrieb für erneuerbare Energien aus Neuss die Wärmepläne der Region und rechnen Ihnen ehrlich vor, ob Warten aufs Wärmenetz oder die eigene Wärmepumpe für Ihr Gebäude die bessere Wahl ist. Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch.

Was sagt der Wärmeplan über Ihr Gebiet?

Wärmeplan-Check, aktuelle Rechtslage und Förderrechnung für Ihr Gebäude, ehrliche Beratung von Ihrem Meisterbetrieb in Neuss.

FAQ

Häufige Fragen zur kommunalen Wärmeplanung

Was bedeutet kommunale Wärmeplanung für Hausbesitzer?

Der Wärmeplan zeigt Hausbesitzern, ob ihr Gebiet voraussichtlich ein Wärmenetz erhält oder dauerhaft dezentral versorgt wird, er ist aber nicht unmittelbar rechtsverbindlich. Eine Heizungspflicht folgt daraus nicht: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) hat am 29. Juli 2026 das GEG abgelöst und die frühere 65-Prozent-Regel für neue Heizungen ersatzlos gestrichen. Bestehende Heizungen genießen Bestandsschutz und dürfen weiter betrieben und repariert werden.

Ist die kommunale Wärmeplanung Pflicht?

Ja. Das Wärmeplanungsgesetz verpflichtet die Bundesländer seit dem 1. Januar 2024, flächendeckend Wärmepläne erstellen zu lassen; die Länder übertragen die Aufgabe per Landesrecht auf die Kommunen als planungsverantwortliche Stelle. Großstädte mussten bis zum 30. Juni 2026 liefern, alle übrigen Kommunen müssen bis zum 30. Juni 2028 folgen.

Welche Gemeinden müssen eine Wärmeplanung machen?

Alle, die Fristen unterscheiden sich nach Größe: Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern bis 30. Juni 2026, kleinere bis 30. Juni 2028. Gemeinden mit weniger als 10.000 Einwohnern dürfen ein vereinfachtes Verfahren nutzen und sich mit Nachbargemeinden zu einer gemeinsamen Wärmeplanung zusammenschließen. Die Details regeln die Landesgesetze.

Was ist, wenn keine kommunale Wärmeplanung vorliegt?

Für Ihre Heizung ändert das nichts: Seit das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) am 29. Juli 2026 das GEG abgelöst hat, ist die frühere Kopplung von Wärmeplan und 65-Prozent-Regel ersatzlos gestrichen. Eigentümer wählen ihre Heizung frei. Wer vor dem Tausch steht, sollte trotzdem nicht auf den Wärmeplan warten, sondern die Optionen mit Blick auf Förderung und CO₂-Abgabe jetzt durchrechnen.

Muss eine Wärmepumpe wieder ausgebaut werden, wenn ein Wärmenetz kommt?

Nein. Wer eine Wärmepumpe einbaut, genießt Bestandsschutz, auch wenn das Gebiet später als Wärmenetzgebiet ausgewiesen wird. Ein genereller Anschlusszwang an das Netz besteht für vorhandene Heizungen nicht. Die Wärmepumpe bleibt über ihre gesamte Lebensdauer von 15 bis 25 Jahren die sichere Wahl.

Quellen und weiterführende Informationen

David Grenda, Mitinhaber von GIEDORF
Über den Autor

David Grenda

David Grenda ist Mitinhaber von GIEDORF, dem Meisterbetrieb und Full-Service-Anbieter für Wärmepumpen, Photovoltaik, Stromspeicher und Energie-Management-Systeme in NRW. Mit seiner Leidenschaft für Technologie und Nachhaltigkeit treibt er innovative Energielösungen voran, die Unabhängigkeit, Effizienz und Zukunftssicherheit verbinden. Sein Ziel: moderne Energie verständlich, zugänglich und verlässlich machen, für Menschen, die heute schon an morgen denken.