KfW 458 Förderung 2026: Heizungsförderung für Privatpersonen im Überblick

Effizient heizen: So sichern Sie sich die KFW Förderung für Ihre Wärmepumpe

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Inhaltsverzeichnis
KfW 458: Heizungsförderung für Privatpersonen beantragen | GIEDORF
Aktualisiert: Juni 2026

Die KfW 458 ist die zentrale staatliche Heizungsförderung in Deutschland und macht den Heizungstausch für Eigentümer so attraktiv wie nie zuvor. Wer 2026 eine neue Heizung wie eine Wärmepumpe einbaut, kann bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss erhalten, maximal 21.000 Euro pro Wohneinheit.

Das Programm löste 2024 die alte BAFA-Heizungsförderung ab und wird seitdem direkt bei der KfW beantragt. Dieser Ratgeber erklärt, was die KfW 458 leistet, wie Sie den Antrag richtig stellen und welche Nachweise Sie einreichen müssen, damit der Zuschuss am Ende verlässlich ausgezahlt wird.

Zuschuss
bis 70 %
maximal 21.000 € pro Wohneinheit
förderfähige Kosten
30.000 €
Höchstgrenze pro Wohneinheit im Einfamilienhaus
nach Zusage
36 Monate
Zeit, die neue Heizung umzusetzen
Das Wichtigste in Kürze
  • Die KfW 458 fördert den Heizungstausch mit bis zu 70 Prozent Zuschuss, maximal 21.000 Euro pro Wohneinheit.
  • Förderfähig sind Wärmepumpen, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzellen und der Anschluss ans Wärmenetz, nicht aber reine Gas- oder Ölheizungen.
  • Der Zuschuss stapelt sich aus Grundförderung (30 %), Klimageschwindigkeitsbonus (20 %), Einkommensbonus (30 %) und Effizienzbonus (5 %), gedeckelt bei 70 Prozent.
  • Die förderfähigen Kosten sind im Einfamilienhaus auf 30.000 Euro pro Wohneinheit begrenzt.
  • Entscheidend ist die Reihenfolge: erst Bestätigung zum Antrag und Vertrag mit aufschiebender Bedingung, dann Antrag, erst danach beauftragen. Wer zu früh unterschreibt, verliert den Zuschuss.
Überblick

Die KfW 458 im Überblick: Was wird beim Heizungstausch gefördert?

Das offizielle Programm trägt den Namen Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458) und ist Teil der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden können den Zuschuss für den Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung erhalten. Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Solarthermieanlagen, Brennstoffzellenheizungen und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Für fossil betriebene Heizungen wie reine Gas- oder Ölheizungen gibt es keine Förderung mehr.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen, die als Eigentümerin oder Eigentümer eines bestehenden Wohngebäudes im Grundbuch stehen. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein. Neubauten sind aus der KfW 458 ausgeschlossen, hier kommt die KfW 261 als alternative Förderung infrage. Für juristische Personen und Personengesellschaften gilt das parallel laufende Programm KfW 459. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften können Anträge für Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellen, vertreten durch eine bevollmächtigte Person.

Die förderfähigen Kosten sind bei Einfamilienhäusern auf 30.000 Euro pro Wohneinheit gedeckelt. Das bedeutet: Auch wenn Sie 40.000 Euro investieren, wird der Prozentsatz nur auf maximal 30.000 Euro berechnet. Der maximale Zuschuss beträgt damit 21.000 Euro plus zusätzliche 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag bei bestimmten Biomasseanlagen.

Förderhöhe

Wie hoch ist die KfW 458 Förderung?

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen, die unter bestimmten Voraussetzungen kombiniert werden können. Die maximale Förderung ist auf 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt, auch wenn die Boni rechnerisch mehr ergeben würden.

So stapeln sich die Boni, gedeckelt bei 70 Prozent
Rechnerisch ergeben die Boni bis zu 85 Prozent, ausgezahlt werden maximal 70 Prozent.
30 % 20 % 30 % 5 % Maximum 70 % (21.000 €) Summe 85 %
Grundförderung 30 % Klimageschwindigkeitsbonus 20 % Einkommensbonus 30 % Effizienzbonus 5 %
BestandteilHöheVoraussetzung
Grundförderung30 %Für jede förderfähige Heizung
Klimageschwindigkeitsbonus20 %Selbstnutzer, Austausch alter Öl-, Kohle- oder Gasheizung (Gas und Biomasse: mind. 20 Jahre alt). Voll gültig bis Ende 2028.
Einkommensbonus30 %Selbstnutzer mit zu versteuerndem Jahreseinkommen bis 40.000 €
Effizienzbonus5 %Wärmepumpe mit Erdreich, Grundwasser oder Abwasser als Quelle oder mit natürlichem Kältemittel (z. B. Propan)
Emissionsminderungszuschlag2.500 € pauschalEinmalbetrag für bestimmte Biomasseheizungen
Rechenbeispiel

Eine selbstnutzende Familie tauscht ihre 25 Jahre alte Gasheizung gegen eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 30.000 Euro. Sie erhält die Grundförderung (30 %) plus den Klimageschwindigkeitsbonus (20 %), also 50 Prozent und damit 15.000 Euro. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro, kommt der Einkommensbonus dazu, und die maximale Förderung von 70 Prozent, also 21.000 Euro, ist ausgeschöpft.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Heizungsförderung KfW 458

Damit die Förderung am Ende fließt, müssen mehrere Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein. Diese sind in der BEG-Richtlinie und im KfW-Merkblatt 458 verbindlich festgelegt:

Das Wohngebäude ist mindestens fünf Jahre alt (Bauantrag vor dem 1.1.2021).
Die neue Heizung erfüllt die technischen Anforderungen der KfW (bei Wärmepumpen u. a. JAZ ab 3,0 und neue Schallgrenzwerte ab 2026).
Ein qualifiziertes Fachunternehmen oder ein Experte für Energieeffizienz übernimmt Planung und Bestätigung.
Ein hydraulischer Abgleich der neuen Anlage ist Pflicht.
Vor Antragstellung wird ein Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung abgeschlossen.
Der Antrag wird vor Beginn der Maßnahme gestellt.
Die wichtigste Stolperfalle Der Liefer- oder Leistungsvertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten. Der Vertrag ist damit nur gültig, wenn die KfW die Förderung tatsächlich zusagt. Ohne diese Klausel verfällt der Zuschuss komplett.

Die KfW stellt für diese Bedingung eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung, die Ihre Fachunternehmerin oder Ihr Fachunternehmer in den Vertrag übernimmt.

Antrag

So beantragen Sie den Zuschuss für Ihre Heizung

Die Reihenfolge bei der KfW 458 ist nicht verhandelbar.

Reihenfolge beachten Ein Antrag, der nicht in der korrekten Abfolge gestellt wird, wird abgelehnt, und zwar ausnahmslos.

Fachunternehmen einbinden

Ihr Heizungsbauer oder Ihre Expertin für Energieeffizienz prüft die technische Machbarkeit und berechnet die förderfähigen Kosten.

Bestätigung zum Antrag (BzA) generieren

Das Fachunternehmen gibt die Daten in das KfW-Prüftool ein. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine 15-stellige BzA-ID.

Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen

Der Vertrag enthält die zwingend erforderliche aufschiebende oder auflösende Bedingung sowie das voraussichtliche Umsetzungsdatum.

Registrierung im Kundenportal Meine KfW

Mit Personalausweis oder Reisepass legen Sie ein persönliches Konto an.

Antrag im Kundenportal stellen

Wählen Sie das Produkt BEG Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458), geben Sie die BzA-ID ein und laden Sie den Vertrag hoch.

Zusage abwarten und Maßnahme umsetzen

Nach der Zusage der KfW haben Sie 36 Monate Zeit, die neue Heizung einzubauen.

Wichtig: Privatpersonen stellen den Antrag im Kundenportal grundsätzlich selbst. Ein gemeinschaftlicher Antrag oder eine Bevollmächtigung von Dritten ist bei Einzeleigentümern nicht zulässig. Nur bei Wohnungseigentümergemeinschaften mit Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum stellt eine bevollmächtigte Person den Antrag für alle und bestätigt deren Einverständnis zur Förderung.

Nachweise

Welche Nachweise sind für die Auszahlung nötig?

Die Zusage für die Heizungsförderung ist noch nicht die Auszahlung. Erst nach Abschluss der Maßnahme reichen Sie die finalen Nachweise ein, damit der Zuschuss tatsächlich überwiesen wird:

  • Bestätigung nach Durchführung (BnD): Das Fachunternehmen oder die Expertin für Energieeffizienz bestätigt, dass die Maßnahme korrekt umgesetzt wurde.
  • Rechnungen der ausführenden Betriebe: vollständig und mit Bezug auf die geförderte Maßnahme.
  • Zahlungsnachweise: Barzahlungen werden nicht akzeptiert, alle Beträge müssen unbar gezahlt sein.
  • Hydraulischer Abgleich: Protokoll und Nachweis der Durchführung.

Die Nachweise sind spätestens sechs Monate nach Zusage des Basisantrages beziehungsweise innerhalb der individuellen Frist im Bewilligungsbescheid einzureichen. Wer diese Frist verpasst, riskiert die Aberkennung der Förderung.

Aus der Praxis Erfahrene Fachunternehmen übernehmen den kompletten Nachweisprozess für ihre Kunden, von der ersten Bestätigung zum Antrag bis zur finalen Bestätigung nach Durchführung.

Wir übernehmen die komplette Antragsstrecke

Von der Bestätigung zum Antrag über den Vertrag mit aufschiebender Bedingung bis zur Bestätigung nach Durchführung, damit kein Euro Förderung verloren geht.

Fazit

Fazit: Mit der richtigen Planung holen Sie das Maximum aus der KfW 458

Die KfW 458 Förderung ist 2026 die wichtigste finanzielle Stütze für jeden Heizungstausch in Deutschland. Bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten als Zuschuss bedeuten für ein Einfamilienhaus eine Entlastung von bis zu 21.000 Euro plus 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag. Wer die korrekte Reihenfolge bei der Antragstellung einhält und die Bedingungen der KfW genau beachtet, sichert sich den Zuschuss verlässlich.

Als Meisterbetrieb für erneuerbare Energien in NRW übernehmen wir bei GIEDORF die komplette Antragsstrecke für unsere Kunden. Von der Bestätigung zum Antrag über die Formulierung des Vertrags bis zur Bestätigung nach Durchführung führen wir Sie sicher durch den Prozess. Einen Überblick über alle Programme finden Sie auch in unserem Ratgeber zur Förderung für Ihre Wärmepumpe. Vereinbaren Sie jetzt Ihr unverbindliches Erstgespräch und holen Sie das Maximum aus der KfW 458 heraus.

Ihr unverbindliches Erstgespräch

Wir prüfen Ihren individuellen Fördersatz, stellen die Anträge in der richtigen Reihenfolge und wickeln alles ab, von Ihrem Meisterbetrieb in Neuss.

FAQ

Häufige Fragen zur KfW 458

Kann ich die KfW 458 mit anderen Programmen kombinieren?

Ja, in vielen Fällen. Eine Doppelförderung identischer Kosten ist ausgeschlossen, wohl aber lassen sich Landesprogramme wie progres.nrw oder kommunale Zuschüsse für Teilmaßnahmen wie Bohrungen oder Beratung sauber dazustapeln. Die KfW 261 für umfassendere Sanierungen kann ebenfalls in bestimmten Konstellationen ergänzend genutzt werden. Eine steuerliche Förderung nach Paragraf 35c EStG ist allerdings ausgeschlossen, wenn für dieselbe Maßnahme der KfW-Zuschuss in Anspruch genommen wird.

Gilt die KfW 458 auch für vermietete Immobilien?

Ja, allerdings nur eingeschränkt. Eigentümer von vermieteten Wohngebäuden können die Grundförderung sowie den Effizienzbonus und den Emissionsminderungszuschlag erhalten. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus gelten ausschließlich für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.

Was passiert, wenn ich vor der Zusage der KfW unterschreibe?

Der Zuschuss verfällt komplett, ohne Ausnahme. Genau deshalb ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Vertrag so wichtig: Sie macht den Vertrag rechtlich unwirksam, solange die Förderzusage nicht vorliegt.

Wann wurde die KfW 458 eingeführt?

Das Programm startete 2024 und löste die bis dahin über das BAFA laufende Heizungsförderung ab. Seit dem 1.1.2025 gelten verschärfte Regelungen für den Wechsel zwischen BAFA- und KfW-Förderung: Wer auf eine alte BAFA-Zusage verzichtet, kann erst sechs Monate später einen neuen Antrag bei der KfW für dasselbe Vorhaben stellen.

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