Ratgeber · Veröffentlicht: Juli 2026

Energieberatung: Kosten, Zuschuss und Sanierungsfahrplan (iSFP)

Die Kosten einer Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan liegen beim Einfamilienhaus typischerweise bei 1.300 bis 2.500 Euro, das BAFA übernimmt davon 50 Prozent, maximal 650 Euro. Seit dem 21. Juli 2026 gilt beim 5-Prozent-iSFP-Bonus allerdings eine neue Rechenregel.

Dieser Ratgeber zeigt, welche Beratungsformate es gibt, was der iSFP kostet und bringt, wie sich die Bonus-Änderung auswirkt und wann eine kostenlose anlagenbezogene Fachberatung völlig ausreicht.

BAFA-Zuschuss
50 %
des Beratungshonorars, max. 650 € im EFH
iSFP komplett
1.300 bis 2.500 €
typisches Honorar beim Einfamilienhaus
iSFP-Bonus
+5 %
seit 21.07.2026 nur auf Kosten über 30.000 €
Das Wichtigste in Kürze
Überblick

Was kostet eine Energieberatung 2026?

Die Kosten der Energieberatung hängen vom Format ab: Eine Erstorientierung bei der Verbraucherzentrale ist kostenlos bis sehr günstig, eine anlagenbezogene Beratung beim Fachbetrieb in der Regel kostenfrei, und die umfassende Gebäude-Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan kostet beim Einfamilienhaus 1.300 bis 2.500 Euro vor Förderung. Der Energieberater-Preis richtet sich dabei nach Gebäudegröße, Datenlage und Aufwand der Vor-Ort-Aufnahme.

Wichtig zu wissen: Nur die Beratung durch zugelassene Gebäude-Energieberater, etwa aus der Energieeffizienz-Expertenliste, ist über das BAFA förderfähig und mündet in einen offiziellen iSFP. Für viele konkrete Projekte, zum Beispiel den Heizungstausch, ist dieser große Rundumschlag aber gar nicht nötig, dazu unten mehr.

iSFP verstehen

Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) und was bringt er?

Der individuelle Sanierungsfahrplan ist ein standardisiertes BAFA-Format: Der Energieberater erfasst den Ist-Zustand Ihres Gebäudes, bewertet Bauteile und Haustechnik und erstellt daraus einen priorisierten Maßnahmenplan über mehrere Jahre, mit Kostenschätzungen, Einsparprognosen und Förderhinweisen. Sie erhalten damit eine belastbare Reihenfolge, statt Einzelmaßnahmen auf Zuruf umzusetzen.

Finanziell wirkt der iSFP an zwei Stellen: Er bringt 5 Prozent Zusatzförderung auf spätere BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik, und er verdoppelt die förderfähige Kostengrenze dieser Maßnahmen von 30.000 auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Jahr. Gerade bei größeren Sanierungen ist der zweite Effekt oft wertvoller als der Bonus selbst.

Kosten und Zuschuss

Energieberatung: Kosten und BAFA-Zuschuss im Vergleich

Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars. Der Zuschuss wird direkt über den Berater abgerechnet, Sie zahlen nur den Eigenanteil:

BeratungsformatTypische KostenZuschussIhr Eigenanteil
Basisberatung Verbraucherzentrale0 bis ca. 40 €staatlich getragen0 bis ca. 40 €
Anlagenbezogene Fachberatung (z. B. GIEDORF)kostenlosentfällt0 €
iSFP Ein-/Zweifamilienhaus1.300 bis 2.500 €50 %, max. 650 €650 bis 1.850 €
iSFP ab drei Wohneinheiten1.700 bis 3.500 €50 %, max. 850 €850 bis 2.650 €

Der Eigenanteil beim iSFP ist damit überschaubar, und wer anschließend größere Maßnahmen umsetzt, holt ihn über Bonus und erhöhte Kostengrenze meist mehrfach wieder herein. Entscheidend ist seit Juli 2026 allerdings die neue Bonus-Logik.

Neuregelung 2026

iSFP-Bonus seit dem 21. Juli 2026: Die neue 30.000-Euro-Schwelle

Seit dem 21. Juli 2026 wird der 5-Prozent-iSFP-Bonus in der BEG-Einzelmaßnahmenförderung erst ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt, und er wird nur noch auf den Kostenanteil oberhalb dieser Schwelle berechnet. Vorher galt der Bonus auf die gesamten förderfähigen Kosten. Kleine Einzelmaßnahmen profitieren damit faktisch nicht mehr vom Bonus, große Sanierungspakete weiterhin spürbar.

Rechenbeispiel: Dämmpaket mit 45.000 € förderfähigen Kosten
BEG-Einzelmaßnahme Gebäudehülle, Grundfördersatz 15 %, iSFP-Bonus 5 % nach neuer Regel seit 21.07.2026.
0 € 45.000 € förderfähige Kosten bis 30.000 € 15 % Förderung = 4.500 € über 30.000 € 15 % + 5 % = 3.000 € Bonus-Schwelle 30.000 € Gesamtzuschuss: 7.500 € statt 6.750 € ohne iSFP (+750 €)

Im Beispiel bringt der iSFP-Bonus 750 Euro zusätzlich; nach alter Regel wären es 2.250 Euro gewesen. Der Bonus allein rechtfertigt den Sanierungsfahrplan seit der Änderung also seltener. Sein eigentlicher Wert liegt jetzt in der verdoppelten Kostengrenze von 60.000 Euro pro Jahr und in der planbaren Reihenfolge der Maßnahmen.

Wichtig zu wissen Für den Heizungstausch über die KfW 458 gibt es keinen iSFP-Bonus. Dort gelten Grundförderung 30 Prozent plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, im Standardfall also 46 Prozent, einkommensabhängig bis zu 70 Prozent. Details in unserem Ratgeber zur KfW-458-Heizungsförderung.

Unsicher, welche Beratung Sie brauchen?

Wir sagen Ihnen ehrlich, ob eine kostenlose Fachberatung reicht oder ob sich der volle Sanierungsfahrplan für Ihr Haus lohnt.

Entscheidungshilfe

Wann lohnt sich der iSFP, wann reicht die Fachberatung?

Die kurze Antwort: Der iSFP lohnt sich für Häuser mit mehrjährigem Sanierungsplan, die anlagenbezogene Fachberatung für konkrete Einzelprojekte. Im Detail:

iSFP sinnvoll

Mehrere Maßnahmen geplant

Dämmung, Fenster, Lüftung und Heizung über mehrere Jahre: Hier wirken der 5-Prozent-Bonus oberhalb von 30.000 Euro, die 60.000-Euro-Kostengrenze und die klare Reihenfolge. Der Eigenanteil von 650 bis 1.850 Euro amortisiert sich meist mit der ersten großen Maßnahme.

Fachberatung reicht

Konkretes Einzelprojekt

Nur Heizungstausch, Photovoltaik oder Speicher: Hier gibt es keinen iSFP-Bonus, und die Auslegung übernimmt der Fachbetrieb ohnehin, inklusive Heizlastberechnung und Förderantrag. Ein voller Sanierungsfahrplan wäre bezahlte Doppelarbeit.

Planen Sie den Austausch Ihrer alten Heizung, finden Sie die komplette Entscheidungsstrecke inklusive Förderweg in unserem Ratgeber zum Heizungstausch.

Abgrenzung

Energieberatung bei GIEDORF: Was wir leisten und was nicht

Ein ehrliches Wort zur Einordnung: Wir sind Meisterbetrieb für Wärmepumpen, Photovoltaik und Energietechnik, keine zertifizierten Gebäude-Energieberater. Einen offiziellen iSFP erstellen wir nicht, dafür verweisen wir auf die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes. Unsere kostenlose Fachberatung ist anlagenbezogen: Heizlastberechnung, Systemwahl, Dachbelegung, Speicherdimensionierung und die komplette Förderabwicklung für Ihr konkretes Projekt.

Beide Formate ergänzen sich gut: Der iSFP liefert die Gesamtstrategie fürs Gebäude, wir übernehmen die technische Auslegung und Umsetzung der Anlagentechnik, mit 100+ Mitarbeitenden und eigenen Teams in ganz NRW. Wenn ein Energieberater bereits einen Fahrplan für Ihr Haus erstellt hat, arbeiten wir direkt damit weiter.

Aus der Praxis Reihenfolge zahlt sich aus: Erst der Fahrplan oder die Fachberatung, dann Anträge, dann Verträge. Förderanträge müssen grundsätzlich vor der Auftragsvergabe gestellt werden, wer zu früh unterschreibt, verschenkt Zuschüsse.
FAQ

Häufige Fragen zu Energieberatung und iSFP

Was kostet eine Energieberatung für ein Einfamilienhaus?

Eine geförderte Energieberatung mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) kostet beim Einfamilienhaus typischerweise 1.300 bis 2.500 Euro. Das BAFA übernimmt 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern. Ihr Eigenanteil liegt damit meist bei 650 bis 1.850 Euro. Eine kostenlose Basisorientierung bieten daneben die Verbraucherzentralen und anlagenbezogene Fachbetriebsberatungen.

Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

Der iSFP ist ein standardisiertes Beratungsformat des BAFA: Ein zugelassener Energieberater nimmt das Gebäude vollständig auf, bewertet Hülle und Haustechnik und erstellt einen priorisierten Maßnahmenplan über mehrere Jahre, inklusive Kostenschätzungen und Förderhinweisen. Nur ein iSFP berechtigt zum 5-Prozent-iSFP-Bonus auf spätere BAFA-geförderte Einzelmaßnahmen und erhöht deren förderfähige Kostengrenze von 30.000 auf 60.000 Euro pro Jahr.

Wie hoch ist der BAFA-Zuschuss für die Energieberatung 2026?

Das BAFA fördert die Energieberatung für Wohngebäude 2026 mit 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars, maximal 650 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 850 Euro bei Wohngebäuden ab drei Wohneinheiten. Der Zuschuss wird über den Energieberater abgewickelt, Sie zahlen nur den Eigenanteil. Voraussetzung ist ein beim BAFA zugelassener Berater, etwa aus der Energieeffizienz-Expertenliste.

Was hat sich beim iSFP-Bonus 2026 geändert?

Seit dem 21. Juli 2026 wird der 5-Prozent-iSFP-Bonus bei BAFA-geförderten Einzelmaßnahmen erst ab einem förderfähigen Investitionsvolumen von 30.000 Euro gewährt und nur auf den Kostenanteil oberhalb dieser Schwelle berechnet. Kleinere Einzelmaßnahmen erhalten den Bonus damit faktisch nicht mehr. Für umfassende Sanierungen bleibt der iSFP attraktiv, auch weil er die förderfähige Kostengrenze auf 60.000 Euro pro Jahr verdoppelt.

Brauche ich für die Wärmepumpe einen Sanierungsfahrplan?

Nein. Der Heizungstausch wird über die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) bezuschusst, und dort gibt es keinen iSFP-Bonus. Im Standardfall erhalten Selbstnutzer 30 Prozent Grundförderung plus 16 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, zusammen 46 Prozent, einkommensabhängig sind bis zu 70 Prozent möglich. Ein iSFP ist für den Antrag nicht erforderlich, kann aber sinnvoll sein, wenn Sie neben der Heizung weitere Sanierungsschritte planen.

Wann lohnt sich ein iSFP und wann nicht?

Ein iSFP lohnt sich, wenn Sie in den nächsten Jahren mehrere Maßnahmen planen, etwa Dämmung, Fenster und Lüftung, denn dann wirken der 5-Prozent-Bonus oberhalb von 30.000 Euro und die verdoppelte Kostengrenze von 60.000 Euro pro Jahr. Er lohnt sich kaum, wenn Sie nur eine einzelne kleine Maßnahme oder ausschließlich den Heizungstausch umsetzen wollen, denn dafür gibt es den Bonus nicht. In dem Fall reicht eine anlagenbezogene Fachberatung.

Ihr nächster Schritt: die kostenlose Fachberatung

Heizlast, Systemwahl, Förderweg: Wir beraten anlagenbezogen, ehrlich und ohne Verkaufsdruck, von Ihrem Meisterbetrieb aus Neuss.

Quellen und weiterführende Informationen

David Grenda, Mitinhaber von GIEDORF
Über den Autor

David Grenda

David Grenda ist Mitinhaber von GIEDORF, dem Meisterbetrieb und Full-Service-Anbieter für Wärmepumpen, Photovoltaik, Stromspeicher und Energie-Management-Systeme in NRW. Mit seiner Leidenschaft für Technologie und Nachhaltigkeit treibt er innovative Energielösungen voran, die Unabhängigkeit, Effizienz und Zukunftssicherheit verbinden. Sein Ziel: moderne Energie verständlich, zugänglich und verlässlich machen, für Menschen, die heute schon an morgen denken.